| karin 04.05.2011, 11:30 |
Wartezeit (Heilpraktikerversicherung Gothaer)
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Trifft es zu, dass ich für eine neu abzuschließende Heilpraktikerversicherung in jedem Fall eine Wartezeit von drei Monaten zurückzulegen hätte, also erst drei Monate nach Versicherungsbeginn erstmals Leistungen über die Gothaer abrechnen könnte? |
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| Kundenbetreuung 04.05.2011, 11:34 @ karin |
Wartezeit |
» Trifft es zu, dass ich für eine neu abzuschließende --- |