Forum Heilpraktikerversicherung Gothaer

karin

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04.05.2011, 11:30


Wartezeit (Heilpraktikerversicherung Gothaer)

Trifft es zu, dass ich für eine neu abzuschließende Heilpraktikerversicherung in jedem Fall eine Wartezeit von drei Monaten zurückzulegen hätte, also erst drei Monate nach Versicherungsbeginn erstmals Leistungen über die Gothaer abrechnen könnte?

Kundenbetreuung(R)

04.05.2011, 11:34

@ karin


Wartezeit

» Trifft es zu, dass ich für eine neu abzuschließende
» Heilpraktikerversicherung in jedem Fall eine Wartezeit von drei Monaten
» zurückzulegen hätte, also erst drei Monate nach Versicherungsbeginn
» erstmals Leistungen über die Gothaer abrechnen könnte?

Hallo Karin,

Das ist richtig: Der Versicherungsschutz beginnt nach Ablauf einer allgemeinen Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsbeginn.

Eine Wartezeit ist notwendig, um auf Dauer die Beitragsstabilität des Tarifes zu gewährleisten. Gäbe es diese Wartezeit nicht, wäre das Risiko groß, dass sich viele Personen erst dann versichern, wenn schon zu erahnen ist, dass in nächster Zeit eine Behandlung bei Ihnen ansteht. Das würde sich natürlich - auf Kosten aller Versicherten - negativ auf die Versicherungsbeiträge auswirken.

Diese Wartezeit ist in den Musterbedingungen vorgesehen und gilt grundsätzlich für alle Krankenversicherungen.

Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Heilpraktikerversicherung Gothaer)

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Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

    

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