Forum Heilpraktikerversicherung Gothaer

Kristina

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Plauen,
23.08.2010, 10:58


Übernahme der Kosten für Kunstherapie und Osteopathie (Heilpraktikerversicherung Gothaer)

Wird in Folge eines Abschlusses der Heilpraktikerversicherung auch eine Kunsttherapie übernommen (die Therapeutin ist eine anthroposophische Kunsttherapeutin (BVAKT)/ HP für Psychotherapie) und wie steht es mit osteopathischen Behandlungen. Werden die übernommen und in welchem finaziellen Umfang?

Kundenbetreuung(R)

23.08.2010, 11:14

@ Kristina


Übernahme der Kosten für Kunstherapie und Osteopathie

» Wird in Folge eines Abschlusses der Heilpraktikerversicherung auch eine
» Kunsttherapie übernommen (die Therapeutin ist eine anthroposophische
» Kunsttherapeutin (BVAKT)/ HP für Psychotherapie) und wie steht es mit
» osteopathischen Behandlungen. Werden die übernommen und in welchem
» finaziellen Umfang?

Stellungnahme des Versicherers zur Kunsttherapie:
Die Leistungspflicht des Versicherers ergibt sich aus den Tarifbedingungen der abgeschlossenen Tarife und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankenversicherung, die allen Verträgen zugrunde liegen.

Gemäß den Musterbedingungen ist der Versicherungsfall die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden sind unter anderem dann erstattungsfähig, wenn sie von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind oder sich in der Praxis (unabhängig vom Einzelfall) als ebenso erfolgversprechend bewährt haben.

Aufgrund dieses Sachverhaltes sind die vom Heilpraktiker erbrachten und nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechneten Therapieformen nicht zwingend erstattungsfähig. Eine Leistungspflicht besteht nur dann, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Liste über anerkannte bzw. nicht anerkannte Therapien können wir Ihnen nicht zur Verfügung stellen.

Abschließend möchten wir Sie noch auf die Aufklärungs- bzw. Beratungspflicht des Behandlers hinweisen. Hiernach ist der behandelnde Arzt bzw. Heilpraktiker dazu verpflichtet den Patienten über die therapeutische Wirksamkeit einer Behandlungsmaßnahme aufzuklären und auch den Patienten darauf hinzuweisen, dass es zweifelhaft ist, ob der Versicherer die Kosten der Behandlung übernimmt.

Wir bitten Sie aufgrund des geschilderten Sachverhaltes um Verständnis dafür, dass uns eine generelle bzw. pauschale Stellungnahme nicht möglich ist und wir uns eine Prüfung unserer Leistungspflicht immer für den einzelnen Versicherungsfall vorbehalten.

Zur Osteopathie:
Wir empfehlen, hier einen Arzt mit naturheilkundlicher Zusatzausbildung zu wählen (Abrechnung nach Hufeland-Verzeichnis), in diesen Fall wird vom Versicherer eine reibungslose Erstattung gewährleistet.

Zum Thema Alternative Heilmethoden hat die Gothaer ein Merkblatt herausgegeben, dass wir Ihnen unbedingt ans Herz legen möchten:
Merkblatt Alternative Heilmethoden

Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Heilpraktikerversicherung Gothaer)

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Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

    

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