» » » Hallo,
» » »
» » » ich würde gerne beim Heilpraktiker an dem "Aktiv-und Gesund" Programm
» » teil
» » » nehmen. Es besteht aus mehreren aufwändigen Untersuchungen und kostet,
» » » soweit ich weiß, ca. 300 Euro. Würden diese Kosten auch von der
» » » Gothaer-Heilpraktikerversicherung übernommen werden?
» »
» » Hallo Vica,
» »
» » Nach kurzer Recherche konnten wir mehrere Aktiv&Gesund-Programme
» ausfindig
» » machen. Diesen Programmen war gemeinsam, dass sie das Thema Stoffwechsel
» » und Diät behandeln.
» »
» » Eine Krankenzusatzversicherung bleibt vom Grundsatz her eine
» » Krankenversicherung, d.h. jemand, der krank geworden ist, soll mit
» » alternativen Behandlungsmethoden wieder gesund gemacht werden. Ohne die
» » genauen Inhalte des Programmes zu kennen, vermute ich, dass es hierbei
» eher
» » um den Bereich Diät und Wellness geht, als um eine konkrete
» » Krankenbehandlung. Solche Maßnahmen sind leider nicht versichert.
» »
» » Ihre Kundenbetreuung
» » (Tarif: Heilpraktikerversicherung Gothaer)
»
» Guten Tag,
»
» vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich kenn Leute, deren
» Krankenzusatzversicherung diese Kosten übernommen hatte.
»
» In meinem Fall würde es nicht ums Abnehmen gehen. Ich wiege eher zu wenig
» als zu viel. Ich habe Probleme mit dem Magen (habe auch schon von meinem
» Arzt Magenberuhigungstabletten bekommen)und das Programm würde mir
» möglicherweise helfen festzustellen, woher diese Probleme kommen (da unter
» anderem nach Allergien und Nahrungsunverträglichkeiten gesucht wird). Zudem
» habe ich inzwischen von vielen Leuten gehört, dass es denen geholfen hat.
»
» Würden die Kosten in solch einem Fall auch nicht übernommen werden?
»
» Liebe Grüße,
»
» Vica
Hallo Vica,
In diesem Fall wäre die Herangehensweise eine Andere:
Wenn man weiß, dass man bereits Probleme hat, wegen denen man auch in Behandlung war, muss man diese Vorerkrankungen auf dem Versicherungsantrag angeben (Gesundheitsfragen). Eine geplante Behandlung wäre ebenfalls anzugeben.
Gesetz der Fall, der Versicherer würde den Antrag (evtl. mit Einschränkungen) annehmen, wären solche Behandlungen mitversichert, wenn Folgendes gewährleistet ist:
Die Behandlung muss von einem Heilpraktiker oder Arzt durchgeführt werden und entsprechend nach der Gebührenordnung für Ärzte und Heilpraktiker abgerechnet werden.
Unter diesen Bedingungen könnte die Rechnung übernommen werden. Zugegebenermaßen sind hierbei viele Eventualitäten vorhanden, allerdings muss man sich folgendes vor Augen halten: Eine Versicherung abzuschließen, nur damit eine konkrete Behandlung übernommen wird, ist grundsätzlich verboten. Die Kosten würden dann nämlich auf die Versichertengemeinschaft fallen und jeder Versicherer ist zum finanziellen Schutz seiner Versicherten verpflichtet. Deshalb gehen wir davon aus, dass es bereits bei der Antragsannahme Einschränkungen geben wird, die eine Behandlung im "Aktiv-und-Gesund"-Programm verhindern würden.
Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Heilpraktikerversicherung Gothaer) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |