» Was bedeutet Subsidiärhaftung im Zusammenhang mit Tierhalterrechtsschutz?
Die Tierhalterrechtsschutzversicherung übernimmt nur die Risiken, die nicht schon anderweitig über bereits bestehende Rechtsschutz- oder Haftpflichtverträge des Versicherungsnehmers abgedeckt sind.
Ein Beispiel: Das Pferd des Versicherungsnehmers soll angeblich ein parkendes Auto beschädigt haben. Der Autobesitzer stellt Ansprüche an den Pferdehalter. Dieser meldet dies seiner Pferdehalterhaftpflichtversicherung und der Rechtsschutzversicherung. Da die Haftpflichtversicherung auch verpflichtet ist ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren, wird Sie die Ansprüche des Autobesitzer entweder begleichen oder, wenn diese ungerechtfertigt sind, zur Not auch vor Gericht abwehren. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt hier keine Leistungen, da diese schon über die Haftpflichtversicherung gedeckt sind. --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |