» Hallo,
» was genau bedeutet diese Wartezeit von 8 Monaten bei der
» Zahnzusatzversicherung Z50-3? Darf die Einreichung des Heil-und Kostenplans
» generell erst nach 8 Monaten erfolgen oder muss man 8 Monate
» behandlungsfrei sein, weil die Versicherung erst bei Behandlungen greift,
» die ab dem 9. Monat getätigt werden?
Hallo Tina,
Der Versicherungsfall in der Krankenversicherung definiert sich durch den Beginn der eigentlichen Behandlung. Dieser Behandlungsbeginn kann auch innerhalb der Wartezeit liegen, allerdings werden sämtliche Kosten, die während der Wartezeit entstehen nicht erstattet. Dauert die Behandlung über das Ende der Wartezeit hinaus an, werden alle nach Ablauf der Wartezeit anfallenden Kosten wiederum erstattet.
Es bietet sich an, die Behandlung erst nach Ablauf der Wartezeit zu beginnen. Das vorherige Erstellen eines Heil- und Kostenplans ist unschädlich.
Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Heilpraktikerversicherung Signal Z50-3) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |