» Wir haben einen kleinen Jungen der eine Schiefstellung des Kopfes hat.
» Nun soll er zum Osteopathen. Werden solche Behandlungen von der
» Krankenzusatzversicherung übernommen auch wenn es sich dabei um einen
» Therapeuten oder Krankengymnast handelt oder muß das ausschließlich von
» einem Heilprakriker gemacht werden.
Hallo Bianca,
Grundsätzlich wäre erstmal die Frage zu klären, ob ein Versicherer überhaupt den Versicherungsschutz für den Kleinen übernehmen möchte. Denn aufgrund der Vorerkrankungen hat jeder Versicherer das Recht, diese Vorerkrankungen auszuschließen oder den Antrag gänzlich abzulehnen. Dies wäre zuerst zu überprüfen, hierfür müssten wir allerdings die Ursache für die Schiefstellung kennen.
Wir empfehlen hierzu, nicht das Forum zu benutzen, sondern eine vertrauliche, persönliche Beratung per Telefon durchzuführen.
Osteopathie ist eine weitestgehend anerkannte naturheilkundliche Behandlungsmethode. Nach deutscher Rechtsprechung ist die Osteopathie eine Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes und darf durch Heilpraktiker und Ärzte ausgeübt werden, oder muss von diesen verordnet worden sein.
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(Tarif: Kinderkrankenzusatzversicherung Victoria) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |