» Was passiert mit der Versicherung, wenn das Kind erwachsen wird?
Da für Kinder und Jugendliche in der Beitragskalkulation keine Altersrückstellungen gebildet werden, sie also nur einen ihrem Alter entsprechenden Risikobeitrag zahlen, muss der Beitrag zu bestimmten Zeitpunkten dem gestiegenen Risiko angepasst werden.
- Kinder, die das 15. Lebsnjahr vollendet haben, müssen ab 1. Januar des darauf folgenden Versicherungsjahres den Beitrag der Altersstufe 16 zahlen.
- Eine weitere Altersumstufung erfolgt bei Vollendung des 20. Lebensjahres. Ab 1. Januar des darauf folgenden Versicherungsjahres wird der Beitrag nach der Altersstufe 21 berechnet.
Diese Beitragsumstellungen werden durch den Versicherer automatisch vorgenommen. Das Versicherungsvertragsgesetz sieht für diesen Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers vor. Es kann innerhalb von zwei Monaten nach Änderung des Beitrages ausgeübt werden.
(Tarif: Kinderkrankenzusatzversicherung Victoria) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |