» Leistet der "Baustein Heilpraktiker" auch für Ärzte ohne die
» Zusatzbezeichung "Naturheilverfahren", falls Verfahren gemäß der Liste
» des Versicherers für "erstattungsfähige Naturheilverfahren" zur Anwendung
» kommen?
Bedingungsgemäß wird in diesem Fall nicht geleistet. Es geht hier darum, dass dieser Arzt auch die entsprechende Ausbildung für Naturheilverfahren absolviert haben muss. Diese Ausbildung dauert mehrere Wochen und ohne diese Weiterbildung darf ein Arzt weder die Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren führen, noch entsprechende Behandlungen durchführen.
Einem Arzt, der ohne diese Ausbildung die entsprechenden Behandlungen durchführen möchte, würde ich persönlich nicht trauen.
» Leistet dieser Baustein auch bei Ärzten ohne Kassenzulassung wie
» dies bei der Barmenia (Tarif AN) der Fall ist?
Eine Kassenzulassung ist keine Pflicht. Allerdings muss auf die korrekte Abrechnung (Nach GOÄ oder GebüH) geachtet werden.
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