Forum Heilpraktikerversicherung CSS

Servicecenter(R)

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Saarbruecken,
10.12.2009, 10:17
 
Kontaktlinsen (Heilpraktikerversicherung CSS)

Ich trage Kontaktlinsen (4-Wochen-Linsen), die ich immer im Internet bestelle. Das heißt ich habe kein Rezept dafür, sondern nur die Rechnung. Genügt das um das Geld erstattet zu bekommen oder zahlt die Versicherung immer nur dann wenn man vom Arzt oder Optiker etwas vorlegen kann?

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Frage wurde im Service-Center bei GutGuenstigVersichert.de gestellt.

Kundenbetreuung(R)

15.07.2009, 11:04

@ Servicecenter

Kontaktlinsen

» Ich trage Kontaktlinsen (4-Wochen-Linsen), die ich immer im Internet
» bestelle. Das heißt ich habe kein Rezept dafür, sondern nur die Rechnung.
» Genügt das um das Geld erstattet zu bekommen oder zahlt die Versicherung
» immer nur dann wenn man vom Arzt oder Optiker etwas vorlegen kann?

Laut Auskunft der CSS Leistungsabteilung reicht in diesem Fall eine einfache Rechnung (gegebenenfalls mit Zahlungsvermerk der Krankenkasse) aus, um eine Erstattung zu erhalten. Ein Rezept vom Augenarzt wird nicht benötigt.

(Tarif: Krankenzusatzversicherung CSS GesundheitPlus)

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Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

    

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