Forum Heilpraktikerversicherung Barmenia

schwind

09.02.2011, 11:46


Zuschuß nach Rechnungsstellung (Heilpraktikerversicherung Barmenia)

Soweit ich ersehen kann, zahlen alle nach der gebührenordnung f. Heilpraktiker und nicht nach Rechnungsstellung und Sie auch. Ist das richtig?
MfG
S.

Kundenbetreuung(R)

09.02.2011, 11:58

@ schwind


Zuschuß nach Rechnungsstellung

» Soweit ich ersehen kann, zahlen alle nach der gebührenordnung f.
» Heilpraktiker und nicht nach Rechnungsstellung und Sie auch. Ist das
» richtig?
» MfG
» S.

Hallo S.,

Es ist heutzutage relativ üblich, dass Heilpraktiker sehr großzügig bei der Rechnungserstellung sind und oftmals Preise für ihre Leistungen frei wählen. Dadurch sind die Kosten für einzelne Behandlungen von Heilpraktiker zu Heilpraktiker sehr unterschiedlich.

Damit eine Versicherung aber kalkulierbar ist, muss sich eine Gesellschaft bei ihrer Beitragskalkulation auf fest vorgegebene Kosten stützen, dies ist bei fast allen Gesellschaften die Gebührenordnung für Heilpraktiker. Solange sich ein Heilpraktiker in diesem vorgegebenen Kostenrahmen bewegt, werden die Rechnungen auch vollständig übernommen.

Sollten jetzt einzelne "schwarze Schafe" Kosten deutlich oberhalb der Gebührenordnung abrechnen, müssen diese Mehrkosten vom Patienten selbst getragen werden, da diese Mehrkosten nicht einkalkuliert sind.

Ihre Kundenbetreuung


PS: Es gibt auch Ärzte mit einer Zusatzausbildung für Naturheilkunde. Diese rechnen nicht über die GebüH ab, sondern über die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Damit die naturheilkundlichen Behandlungen "umgeschlüsselt" werden können, gibt es das Hufelandverzeichnis. Die Kosten in der GOÄ sind in der Regel höher als in der GebüH, einige gute Tarife übernehmen aber auch diese höheren Kosten.

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Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

    

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