» » » Ist auch eine Behandlung im Ausland möglich?
» »
» » Ja, aber nur wenn der Arzt nach der deutschen GebüH oder GOÄ abrechnet.
» »
» » (Tarif: Heilpraktikerversicherung Barmenia AN)
»
» Diese Antwort verstehe ich nicht: welcher Arzt in Asien z.B. kennt denn die
» entsprechende Gebührenordnung???
» Handelt es sich bei der Auslandsversicherung denn nur um eine
» "Heilpraktikerversicherung"? oder werden gewöhnliche Arzt- bzw.
» Krankenhauskosten auch übernommen? Gibt es da eine Beschränkung in der
» Erstattungshöhe? Gilt für die Auslandsversicherung auch der dreimonatige
» Wartezeitraum?
»
» Vielen Dank !
»
» Antje Hille
Hallo Antje,
Die Tarifbedingungen sind hier eigentlich sehr eindeutig, deshalb vielleicht nochmal die wichtigsten "Zitate" aus den Tarifbedingungen:
1. Naturheilverfahren durch Ärzte:
"Gebühren sind im tariflichen Umfang innerhalb des Gebührenrahmens der jeweils gültigen amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattungsfähig."
2. Behandlung durch Heilpraktiker:
"Gebühren sind im tariflichen Umfang bis zum Höchstsatz des gültigen Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) erstattungsfähig."
3. Auslandskrankenversicherung:
"Bei im Ausland akut auftretenden Krankheiten oder Unfällen, akut notwendiger ärztlicher Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft [..] ersetzt der Versicherer die dort entstehenden Aufwendungen für ambulante und stationäre Heilbehandlung."
Die Auslandskrankenversicherung gilt dementsprechend nicht zwingend für Naturheilkunde.
"Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden [..] zu 100 % ersetzt."
Auf die Wartezeit wird für die Auslandskrankenversicherung nicht verzichtet.
Ich hoffe, diese Ausführungen helfen Ihnen bei der Entscheidungsfindung. Die Tarifbedingungen der Barmenia sind relativ kurz und sehr eindeutig formuliert.
Freundliche Grüße
Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Heilpraktikerversicherung Barmenia) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |