Am 23.03.2007 habe ich, nach mehreren Telefongesprächen und Schriftverkehr, eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen
Mir wurde der Tarif CEZK empfohlen dem ich auch zugestimmt habe – mit den festgesetzten monatlichen Beiträgen.
In einem Gespräch habe ich nachgefragt ob ich von meinem Zahnarzt einen Befund brauche: man hat die Frage verneint und auf die Wartezeit von 8 Monaten hingewiesen.
Bei einer Routineuntersuchung am 4.05.2009 wurde eine riesengroße Zyste im Oberkiefer entdeckt (Röntgenbild).
Die Zahnärztin( ....... ) hat mich gleich an die Praxisklinik MKG-Chirurgie,
(...... ) Erlangen überwiesen.
Nach der CT Untersuchung stand für die Ärzte fest:
- ein Teil meiner Zähne aus dem Oberkiefer muss entfernt werden
- es muss eine Knochentransplantation vorgenommen werden
Die Tage nach der Diagnose waren für mich die Hölle. Einerseits war ich froh daß die Zyste Gutartig war andererseits machte ich mir Gedanken was ich nach der OP, ohne Zähne, mache.
Dr. (......) aus der Praxisklinik hat mir empfohlen – nach dem Heilungsprozess, 5 Implantate einzusetzen.
Dr. (....) und Dr. (.....) machten mir Kostenvoranschläge ihrer Leistungen die ich an Continentale weiterschickte.
Am 7 Juli 2009 wurde die Zyste entfernt und die Knochentransplantation durchgeführt-
Am 14. Juli 2009 schrieb mir die Continentale:
* Sie hat eine Leistungsstaffel für mich erstellt.
Ich bin sofort zu meiner Zahnärztin hingefahren und habe Sie gefragt ob das stimmt. Sie sagte mir daß die zwei Zähne fehlen, und daß diese aber nicht maßgeblich zur Kaufunktion beitragen, Grund aus dem sie auch nie ersetzt wurden.
Frau Dr. (...) schreibt weiter das keine Versorgungsnotwendigkeit für die fehlenden Backenzähne besteht und sie auch nicht wichtig für die Kaufunktion sind.
Ich führte mehrere Telefongespräche mit Continentale-Mitarbeitern und wurde immer wieder darauf hingewiesen daß ich GELOGEN habe und: Wie erwarte ich Leistungen, wenn ich erst seid 2,5 Jahren Beitrag bezahle. Teilweise waren auch abwertende Äußerungen dabei (meiner Herkunft)
In meiner Verzweiflung wandte ich mich an den Vorstand der Versicherung und schilderte Ihnen im Detail meinen Fall. Ich machte Ihnen den Vorschlag mindestens 10 Jahre meinen Vertrag nicht zu kündigen – Vorschlag wurde abgelehnt!
Ich werfe der Versicherung vor, warum sie nicht bei Abschluss einen Zahnarztbefund gefordert hat -
Der Vertreter der Versicherung behauptet, daß es nicht üblich sei, vom Zahnarzt einen Befund des Zahnzustandes, bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, vorzulegen. Diese Aussage ist FALSCH. Falsch ist auch die Aussage, daß dadurch Kosten entstehen. Diese Befunde werden vom Zahnarzt oft kostenlos erstellt somit entsteht, nicht wie behauptet, der Versicherungsgemeinschaft ein Schaden. Schaden entsteht vielmehr durch Rechtsstreitigkeiten und kostspieliger Gutachten.
Letztendlich verlangt die Versicherung ja dann doch einen Befund vom Zahnarzt - der ist dann nicht kostenlos (ca 18 Euro)
Der Versicherungsgemeinschaft und der Volkswirtschaft entstehen tatsächlich hohe Kosten durch das Verhalten von Continentale. Ab 15. Juli 2009 leide ich an Bauchschmerzen, Depressionen, Schlaflosigkeit und an irreversiblen psychischen Störungen, Folge: viele Krankheitstage innerhalb von 6 Monaten.
Ist das Vorgehen von CONTINENTALE: ZAHNÄRZTLICH; MENSCHLICH UND ZUMINDEST HALBJURISTISCH GESEHEN von einem Laien nachzuvollziehen?
Danke und beste Grüsse
ein enttäuschter Continentale Zahnzusatzversicherter
» "Das ist insoweit auch korrekt. Die Continentale verlangt vor » Antragsstellung keinen zahnärztlichen Befundbericht, sondern lediglich die » korrekte Beantwortung von drei Gesundheitsfragen im Antrag. Hier gilt §19 » des VVG: Der Versicherungsnehmer hat [...] die ihm bekannten » Gefahrumstände [...] nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, » dem Versicherer anzuzeigen. Ich habe mir Ihren Antrag vom 23.03.2007 » noch einmal aus dem Archiv gesucht und dort haben sie die Frage: "Fehlen » Zähne, die nicht ersetzt worden sind?" mit Nein beantwortet" »
Die Fragen im Antragsformular habe ich nach bestem Wissen (Laie) beantwortet. Zu diesem Thema behaupten Zahnärzte:
Ein Laie wiess nicht unbedingt dass bei ihm auf einer Seite oben und unten je ein letzter Backenzahn fehlt (ist keine Lücke und die Zähne werden ja auch nicht subjektiv vermisst). Es ist bekannt dass viele Patienten gar nicht wissen ob sie Weißheitszähne haben oder hatten und diese können schnell verwechselt werden.
Ausserdem ist es leicht möglich dass bei mir diese Backenzähne gar nicht angelegt waren, sprich nie vorhanden waren. Dieses könnte man sicher anhand eines alten Röntgenbildes feststellen - leider werden diese aber leider nur max. 10 Jahre aufbewahrt.
Grobe fahrlässigkeit ist da nicht erkennbar!
» Hätten sie damals auf dem Antrag » angegeben, dass ihnen diese beiden Zähne fehlen, wäre mit Ihnen eine » Leistungsstaffel über 3 Jahre vereinbart worden. Dies ist die übliche » Vorgehensweise der Continentale
Hätten Sie mir damals gesagt dass ich einen Zahnbefund vorlegen soll, wären der Versicherungsgemeinschaft etliche Kosten ersparrt geblieben-
Continentale scheut aber keine Kosten:
Beauftragt Rechtsanwälte und Gutachter für eine Summe von ca. 1.500 Euro!
Wo ist da die Relation?
Wer bezahlt die anderen Krankheitskosten die herbeigerufen wurden? Ich werde rechtlich prüfen lassen ob die gesetzliche Krankenkasse, zusammen mit mir gegen Continentale klagen kann. Der Ombudsmann wurde von mir benachrichtigt.
» Die Fragen im Antragsformular habe ich nach bestem Wissen (Laie) » beantwortet. Zu diesem Thema behaupten Zahnärzte: » Ein Laie wiess nicht unbedingt dass bei ihm auf einer Seite oben und unten » je ein letzter Backenzahn fehlt (ist keine Lücke und die Zähne werden ja » auch nicht subjektiv vermisst). Es ist bekannt dass viele Patienten gar » nicht wissen ob sie Weißheitszähne haben oder hatten und diese können » schnell verwechselt werden. » Ausserdem ist es leicht möglich dass bei mir diese Backenzähne gar nicht » angelegt waren, sprich nie vorhanden waren. Dieses könnte man sicher anhand » eines alten Röntgenbildes feststellen - leider werden diese aber leider nur » max. 10 Jahre aufbewahrt. » Grobe fahrlässigkeit ist da nicht erkennbar!
Hierzu können wir leider keine Stellung nehmen, sondern nur auf die rechtlichen Definitionen verweisen:
"Fahrlässigkeit ist das Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt". Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die Sorgfalt im besonderen Maße außer Acht gelassen wurde.
Bei der Beantwortung der Fragen hätte man bei sorgfältiger Überprüfung (z.B. Kontrolle im Spiegel) feststellen können, dass bei Ihnen statt 28 Zähnen nur 26 Zähne vorhanden sind: Fahrlässigkeit liegt also vor. Ob allerdings grobe Fahrlässigkeit - die zum Verlust des Versicherungsschutzes führt - vorliegt, können wir leider nicht beurteilen.
» Hätten Sie mir damals gesagt dass ich einen Zahnbefund vorlegen soll, wären » der Versicherungsgemeinschaft etliche Kosten ersparrt geblieben-
Sie hatten uns mitgeteilt, dass alle Zähne in einwandfreiem Zustand sind, keine Zähne fehlen und keine laufenden Behandlungen vorliegen. In diesem Fall ist es unüblich, einen Zahnstatus einzureichen.
Dazu kommt: Hätten wir einen Zahnstatus eingereicht, wäre es zu einer Leistungsstaffel gekommen, da dies die übliche Vorgehensweise der Continentale ist. Wir wären also im Schadensfall im Jahr 2009 auch nicht weiter, als wir es jetzt sind, oder?
» Continentale scheut aber keine Kosten: » Beauftragt Rechtsanwälte und Gutachter für eine Summe von ca. 1.500 Euro! » Wo ist da die Relation?
Zum Schutz der Versichertengemeinschaft wehrt ein Versicherer ungerechtfertigte Ansprüche satzungsgemäß ab. Woher diese Zahl von 1.500 EUR kommt, können wir leider nicht nachvollziehen, in der Regel haben Versicherer eine eigene Rechtsabteilung und ein Zahnstatus ist - wie sie selbst sagten - nicht sehr teuer.
» Wer bezahlt die anderen Krankheitskosten die herbeigerufen wurden? Ich » werde rechtlich prüfen lassen ob die gesetzliche Krankenkasse, zusammen mit » mir gegen Continentale klagen kann.
Die Beweislast liegt in diesem Fall bei Ihnen, was schwierig sein könnte.
» Der Ombudsmann wurde von mir benachrichtigt.
Hierin sehen wir nach wie vor die beste Chance auf eine Einigung.
--- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.
Gerne nehmen wir zu diesem Fall Stellung, da sie zumindest eine "halbjuristische" Meinung wollen, belegen wir unsere Meinung zu diesem Fall mit den entsprechenden Paragraphen des Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
» Am 23.03.2007 habe ich, nach mehreren Telefongesprächen und Schriftverkehr, » eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen » Mir wurde der Tarif CEZK empfohlen dem ich auch zugestimmt habe – mit den » festgesetzten monatlichen Beiträgen. » In einem Gespräch habe ich nachgefragt ob ich von meinem Zahnarzt einen » Befund brauche: man hat die Frage verneint und auf die Wartezeit von 8 » Monaten hingewiesen.
Das ist insoweit auch korrekt. Die Continentale verlangt vor Antragsstellung keinen zahnärztlichen Befundbericht, sondern lediglich die korrekte Beantwortung von drei Gesundheitsfragen im Antrag. Hier gilt §19 des VVG: Der Versicherungsnehmer hat [...] die ihm bekannten Gefahrumstände [...] nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Ich habe mir Ihren Antrag vom 23.03.2007 noch einmal aus dem Archiv gesucht und dort haben sie die Frage: "Fehlen Zähne, die nicht ersetzt worden sind?" mit Nein beantwortet.
» Bei einer Routineuntersuchung am 4.05.2009 wurde eine riesengroße Zyste im » Oberkiefer entdeckt (Röntgenbild). » Die Zahnärztin( ....... ) hat mich gleich an die Praxisklinik » MKG-Chirurgie, » (...... ) Erlangen überwiesen. » Nach der CT Untersuchung stand für die Ärzte fest: » » - ein Teil meiner Zähne aus dem Oberkiefer muss entfernt werden » - es muss eine Knochentransplantation vorgenommen werden » » Die Tage nach der Diagnose waren für mich die Hölle. Einerseits war ich » froh daß die Zyste Gutartig war andererseits machte ich mir Gedanken was » ich nach der OP, ohne Zähne, mache. » » Dr. (......) aus der Praxisklinik hat mir empfohlen – nach dem » Heilungsprozess, 5 Implantate einzusetzen. » Dr. (....) und Dr. (.....) machten mir Kostenvoranschläge ihrer Leistungen » die ich an Continentale weiterschickte. » » Am 7 Juli 2009 wurde die Zyste entfernt und die Knochentransplantation » durchgeführt-
Wir hoffen, dass die Operation zufriedenstellend verlaufen ist und es keine weiteren Komplikationen gab.
» Am 14. Juli 2009 schrieb mir die Continentale: » » * Sie hat eine Leistungsstaffel für mich erstellt. » » Grund: 2 fehlende Backenzähne - antagonistische endständige Backenzähne » » Ich bin sofort zu meiner Zahnärztin hingefahren und habe Sie gefragt ob das » stimmt. Sie sagte mir daß die zwei Zähne fehlen, und daß diese aber nicht » maßgeblich zur Kaufunktion beitragen, Grund aus dem sie auch nie ersetzt » wurden. » Frau Dr. (...) schreibt weiter das keine Versorgungsnotwendigkeit für die » fehlenden Backenzähne besteht und sie auch nicht wichtig für die » Kaufunktion sind.
Grundsätzlich sind zwei fehlende Backenzähne auch versicherungsmathematisch völlig unproblematisch, denn diese Zähne werden - wie sie richtig bemerkt haben - in der Regel niemals ersetzt und führen auch nicht zu weiteren Problemen für die umstehenden Zähne. Hätten sie damals auf dem Antrag angegeben, dass ihnen diese beiden Zähne fehlen, wäre mit Ihnen eine Leistungsstaffel über 3 Jahre vereinbart worden. Dies ist die übliche Vorgehensweise der Continentale
» Ich führte mehrere Telefongespräche mit Continentale-Mitarbeitern und wurde » immer wieder darauf hingewiesen daß ich GELOGEN habe und: Wie erwarte ich » Leistungen, wenn ich erst seid 2,5 Jahren Beitrag bezahle. Teilweise waren » auch abwertende Äußerungen dabei (meiner Herkunft)
Dies können wir leider nicht nachvollziehen. Fakt ist, dass sie die Anzeigepflicht gemäß $19 verletzt haben. Auch wenn dies natürlich nicht vorsätzlich geschehen ist, so ist es zumindest grob fahrlässig, zwei fehlende Zähne einfachzu vergessen. Hier gilt dann grundsätzlich erstmal der Absatz (2) des §19: Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Absatz 1, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.
Allerdings ist in Ihrem Fall dieses Rücktrittsrecht des Versicherers aufgrund einer besonderen Tatsache ausgeschlossen, hier greift nämlich noch einmal zusätzlich Absatz (4): Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht [...] ist ausgeschlossen, wenn er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.
Die anderen Bedingungen werden auf Verlangen des Versicherers rückwirkend, bei einer vom Versicherungsnehmer nicht zu vertretenden Pflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Genau dieser Paragraph des VVG zwingt die Continentale, ihren Vertrag nicht einfach so zu kündigen, sondern ihnen die geänderten Bedingungen anzubieten.
» In meiner Verzweiflung wandte ich mich an den Vorstand der Versicherung und » schilderte Ihnen im Detail meinen Fall. Ich machte Ihnen den Vorschlag » mindestens 10 Jahre meinen Vertrag nicht zu kündigen – Vorschlag wurde » abgelehnt!
Eine solche Vereinbarung für mehr als ein Jahr ist leider unwirksam, gemäß §11 VVG: Wird bei einem auf eine bestimmte Zeit eingegangenen Versicherungsverhältnis im Voraus eine Verlängerung für den Fall vereinbart, dass das Versicherungsverhältnis nicht vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt wird, ist die Verlängerung unwirksam, soweit sie sich jeweils auf mehr als ein Jahr erstreckt.
» Ich werfe der Versicherung vor, warum sie nicht bei Abschluss einen » Zahnarztbefund gefordert hat - » Der Vertreter der Versicherung behauptet, daß es nicht üblich sei, vom » Zahnarzt einen Befund des Zahnzustandes, bei Abschluss einer » Zahnzusatzversicherung, vorzulegen. Diese Aussage ist FALSCH.
Ob ein Versicherer sich einen zahnärztlichen Befund anfordert, ist eine Entscheidung, die jeder Versicherer für sich treffen muss. Fakt ist, dass - wie oben zitiert - der Versicherungsnehmer per Gesetz verantwortlich für die Beantwortung der Gesundheitsfragen ist: Der Versicherungsnehmer hat [...] die ihm bekannten Gefahrumstände [...] nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Einen Arzt zusätzlich zu befragen, würde an dieser gesetzlichen Vorgabe nichts ändern.
» Falsch ist auch die Aussage, daß dadurch Kosten entstehen. » Diese Befunde werden vom » Zahnarzt oft kostenlos erstellt somit entsteht, nicht wie behauptet, der » Versicherungsgemeinschaft ein Schaden.
Wie sie richtig sagen, wird dies oft kostenlos gemacht, aber nicht immer - es ist eine Entscheidung des Arztes, ob er hierfür eine Rechnung erstellt. Der Versicherungsnehmer trägt die Kosten, natürlich nur falls überhaupt Kosten entstehen.
» Schaden entsteht vielmehr durch » Rechtsstreitigkeiten und kostspieliger Gutachten. » Letztendlich verlangt die Versicherung ja dann doch einen Befund vom » Zahnarzt - der ist dann nicht kostenlos (ca 18 Euro).
Es gibt für die Schlichtung dieser Fälle einen Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, derzeit wird dieser Verein von Herr Dr. Helmut Müller geleitet. An diese Schiedsstelle können sie sich wenden:
Postfach 060622
10052 Berlin
Fon 01802/550444 | Fax 030/20458931 (Kostenansage beachten) www.pkv-ombudsmann.de
» Der Versicherungsgemeinschaft und der Volkswirtschaft entstehen tatsächlich » hohe Kosten durch das Verhalten von Continentale. Ab 15. Juli 2009 leide » ich an Bauchschmerzen, Depressionen, Schlaflosigkeit und an irreversiblen » psychischen Störungen, Folge: viele Krankheitstage innerhalb von 6 » Monaten. » » Ist das Vorgehen von CONTINENTALE: » ZAHNÄRZTLICH; MENSCHLICH UND ZUMINDEST HALBJURISTISCH GESEHEN von einem » Laien nachzuvollziehen? » » Danke und beste Grüsse » ein enttäuschter Continentale Zahnzusatzversicherter
Ich hoffe, wir konnten zumindest juristisch etwas weiterhelfen. Ihre einzige Chance wäre, wenn sie nachweisen könnten, dass sie überhaupt nichts von ihren fehlenden Zähnen wussten - das sehe ich zumindest als schwierig an. In diesem Fall würde §19 Absatz (3) greifen: Das Rücktrittsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.
Aus zahnärztlicher Sicht hoffen wir, dass zumindest die Folgen der Zyste ausgeheilt sind und sich hierbei keine weiteren Komplikationen ergeben.
Aus menschlicher Sicht ist diese Situation sehr schwierig. Sie hatten auf dem Antrag angegeben, dass Sie keine fehlenden Zähne hatten, was im Fachjargon eine "Anzeigepflichtsverletzung" ist, die in der Regel sehr schwerwiegende Folgen hat.
Interessant wäre zu wissen, ob die Continentale die Leistung komplett verweigert hat, oder ob sie sich auf die zu vereinbarende Leistungsstaffel beruft. In diesem Fall wäre außerdem interessant, ob die Leistungsstaffel rückwirkend vereinbart wird, oder ab der laufenden Versicherungsperiode.
Wir hoffen, unsere Ausführungen helfen Ihnen weiter. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und legen Ihnen ein Gespräch mit dem Ombudsmann nahe.
Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Zahnzusatzversicherung Continentale)
--- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.
» Bei der Beantwortung der Fragen hätte man bei sorgfältiger Überprüfung » (z.B. Kontrolle im Spiegel) feststellen können, dass bei Ihnen statt 28 » Zähnen nur 26 Zähne vorhanden sind: Fahrlässigkeit liegt also vor.
.... wie schon erwähnt: Zahnärte sind da anderer Meinung.
Die haben auch mehr Erfahrungen auf dem Gebiet - sonst würden Leute mit Schmerzen zu Versicherungsgesellschaften gehen und nicht zum Arzt :)
» Sie hatten uns mitgeteilt, dass alle Zähne in einwandfreiem Zustand sind, » keine Zähne fehlen und keine laufenden Behandlungen vorliegen. In diesem » Fall ist es unüblich, einen Zahnstatus einzureichen.
Da sind Sie aber falsch informiert. Ich habe mehrere Gespräche mit Ihrem Haus geführt, Gespräche in denen ich konkrete Fragen gestellt habe. In dem Beratungsprotokoll, müsste das ja alles festgehalten werden müssen - kann ich das Protokoll zugeschickt bekommen?
» Dazu kommt: Hätten wir einen Zahnstatus eingereicht, wäre es zu einer » Leistungsstaffel gekommen, da dies die übliche Vorgehensweise der » Continentale ist. Wir wären also im Schadensfall im Jahr 2009 auch nicht » weiter, als wir es jetzt sind, oder? »
Stimmt nicht! Ein Vertrag wäre nie zustande gekommen! Es gibt auch noch andere Versicherungsgesellschaften ...
» Die Beweislast liegt in diesem Fall bei Ihnen, was schwierig sein könnte.
Genau! So liegt die Beweislast auch bei Ihnen mir nachzuweisen ob die Zähne bei Geburt überhaupt veranlagt waren :)
Zur Information: Continentale wird nicht von der eigenen Rechtsabteilung vertreten sondern von einer Anwatskanzlei.
Danke für Ihre Stellungsnahmen :)
Gruss
snah, sie haben continentale angezeigt - habe ich das richtig verstanden? in ihrer lage befinden sich meines wissens, viele versicherte. bin auf das urteil gespannt.
sie dürfen nicht aufgeben!
bitte halten sie uns auf dem laufenden.
machen sie ihren fall bekannt, damit nicht noch mehr versicherte darauf reinfallen: die continentale ist eine aktiengesellschaft-also gewinnmaximierung!!
» Beratungsprotokolle mussten zum Zeitpunkt der Antragsstellung (März 2007) » noch nicht erstellt werden. Darüber hinaus bestand aufgrund der von Ihnen » gemachten Angaben zum einwandfreien Zustand der Zähne auch kein weiterer » erkennbarer Beratungsbedarf.
Beratungsprotokolle vielleicht nicht aber unter der Rubrik Kundeninformation" wurden sicherlich Bemerkungen gemacht (u.a. beantwortete Fragen)
» Ich persönlich glaube ihnen, dass sie von den zwei fehlenden Zähnen nichts » wussten! Wir als Versicherungsmakler können dies dann natürlich auch nicht » wissen und haben eventuell aufgrund dieser Tatsache nicht zum richtigen » Tarif geraten.
Das hilft mir im Moment aber leider auch nicht weiter!
» Wir als Versicherungsmakler stehen auf Ihrer Seite und helfen Ihnen » im Rahmen unserer Möglichkeiten, z.b. durch den Hinweis auf den Ombudsmann » und diese kostenlose, ausführliche Rechtsberatung.
Sie sind in der Lage Druck auf Continentale zu machen.
» Bisher haben wir in dieser Form noch keine Streitigkeiten zwischen der » Continentale und unseren Versicherten erlebt.
In verschiedenen Onlineforen wird aber darüber geschrieben - in Zahnarztkreisen auch ein bekanntes Problem
» Darüber hinaus wäre zu prüfen, ob der Versicherer trotz der » Anzeigepflichtverletzung leistungspflichtig ist, denn grundsätzlich muss » der Versicherer bei einer Anzeigepflichtverletzung leisten - Hiervon gibt » es nur wenige Ausnahmen (§21(2) VVG). Sprechen Sie diesen Paragraph mal an.
Continentale interessiert das nicht!
Wie wäre es wenn Sie einmal anfragen würden?
» .... wie schon erwähnt: Zahnärte sind da anderer Meinung. » Die haben auch mehr Erfahrungen auf dem Gebiet - sonst würden Leute mit » Schmerzen zu Versicherungsgesellschaften gehen und nicht zum Arzt :)
Wie wir bereits geschrieben hatten, ist es Auslegungssache, was als "Sorgfältig" anzusehen ist, hierüber entscheiden aber weder Versicherer noch Zahnärzte, sondern entweder die Schlichtungsstelle oder ein Richter.
» Da sind Sie aber falsch informiert. Ich habe mehrere Gespräche mit Ihrem » Haus geführt, Gespräche in denen ich konkrete Fragen gestellt habe. In dem » Beratungsprotokoll, müsste das ja alles festgehalten werden müssen - kann » ich das Protokoll zugeschickt bekommen?
Beratungsprotokolle mussten zum Zeitpunkt der Antragsstellung (März 2007) noch nicht erstellt werden. Darüber hinaus bestand aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben zum einwandfreien Zustand der Zähne auch kein weiterer erkennbarer Beratungsbedarf.
Wir als Online-Versicherungsmakler bieten unseren Kunden die Möglichkeit, sich auf unserer Homepage ausführlich zu informieren, sich selbst einen Anbieter auszusuchen, hierzu ein kostenloses Angebot anzufordern und möglichst unproblematisch den Vertrag auch abzuschließen. Bei telefonischem Kontakt versuchen wir für unsere Kunden entsprechend dem uns vorliegenden Gesundheitszustand den besten Anbieter zu finden, sind aber auf die Angaben und Mithilfe der Kunden angewiesen.
» Stimmt nicht! Ein Vertrag wäre nie zustande gekommen! Es gibt auch noch » andere Versicherungsgesellschaften ...
Ich persönlich glaube ihnen, dass sie von den zwei fehlenden Zähnen nichts wussten! Wir als Versicherungsmakler können dies dann natürlich auch nicht wissen und haben eventuell aufgrund dieser Tatsache nicht zum richtigen Tarif geraten.
» Genau! So liegt die Beweislast auch bei Ihnen mir nachzuweisen ob die Zähne » bei Geburt überhaupt veranlagt waren :)
Wir als Versicherungsmakler stehen auf Ihrer Seite und helfen Ihnen im Rahmen unserer Möglichkeiten, z.b. durch den Hinweis auf den Ombudsmann und diese kostenlose, ausführliche Rechtsberatung.
» Zur Information: Continentale wird nicht von der eigenen Rechtsabteilung » vertreten sondern von einer Anwatskanzlei.
Bisher haben wir in dieser Form noch keine Streitigkeiten zwischen der Continentale und unseren Versicherten erlebt.
» Danke für Ihre Stellungsnahmen :) » Gruss
Hawer, wir versuchen zu helfen, wo wir können! Wir haben nochmal alle Unterlagen geprüft, können aber leider außer dem Weg über die Schlichtungsstelle (Ombudsmann) oder einem Rechtsstreit keine Möglichkeiten erkennen. Der Knackpunkt wird sein, ob die Anzeigepflicht grob fahrlässig ist, oder nicht.
Darüber hinaus wäre zu prüfen, ob der Versicherer trotz der Anzeigepflichtverletzung leistungspflichtig ist, denn grundsätzlich muss der Versicherer bei einer Anzeigepflichtverletzung leisten - Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen (§21(2) VVG). Sprechen Sie diesen Paragraph mal an.
--- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.
Wir betreuen derzeit über 40.000 Kunden und haben hierzu 475.000 Korrespondenzen, die wir archiviert haben. Aufgrund dieser Datenmenge sind wir allerdings gezwungen, uns auf die notwendigsten Informationen zu beschränken. Zu ihrem Vertrag ist folgendes notiert:
07.02.2007: Anfrage online gestellt
07.02.2007: Angebot per Post verschickt
20.03.2007: [KUNDE] wollte noch wissen, was der Tarif für den Sohn kostet. Er und Sohn sind beide ohne Vorerkrankungen. [KUNDE] schickt uns den Antrag zu und ergänzt seinen Sohn auf dem Antrag.
22.03.2007: [EHEFRAU] hat angerufen um auch ein Angebot anzufordern, ebenfalls ohne Vorerkrankungen. Wir haben ihr gesagt, wie sie sich auf dem Antrag miteintragen muss.
26.03.2007: Antrag eingegangen
26.03.2007: Antrag an Versicherer weitergeleitet
[...]
Einträge sind anonymisiert. Die Historie setzt sich dann noch fort (Thema getrennte Bankkonten), allerdings haben wir zum Thema Gesundheitsfragen nur notiert, dass alle drei Personen (Sie, ihre Frau, ihr Sohn) ohne Vorerkrankungen sind.
Wir können natürlich den Fall noch einmal beim Versicherer vortragen, allerdings ist der Versicherer ans Gesetz gebunden. Noch einmal hier die gesetzlich vorgeschriebene Argumentationskette:
1. Die Angaben im Antrag waren aus irgendeinem Grund falsch - der Grund ist hier erstmal egal. (§19 Abs. 1)
2. Grundsätzlich kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten (§19 Abs.2) und ist komplett leistungsfrei (§21 Abs.2).
3. Dies ist aber nicht möglich, da der Versicherer auch bei Kenntnis der falschen Angaben den Antrag zu anderen Bedingungen angenommen hätte (§19 Abs.4).
4. In diesem Fall werden automatisch die anderen Bedingungen rückwirkend gültig: Die Annahmepolitik der Continentale sieht vor, bei 2 fehlenden Zähnen eine Leistungsstaffel einzuschließen. Dieser Einschluss erfolgt rückwirkend. Ein Kündigungsrecht ist in diesem Fall für beide Seiten nicht vorgesehen und wenn der Vertrag nicht wegen arglistiger Täusch angefochten wird gilt:
5. Der Versicherer ist für den Versicherungsfall leistungspflichtig gemäß den gültigen Tarifbedingungen!
Wir sehen keine Möglichkeit, in diese gesetzlich vorgeschriebene Argumentation zu ihren Gunsten einzuwirken. Hat die Continentale denn für ihre Zahnbehandlung eine Zahlung geleistet?
Ihre Kundenbetreuung
--- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.
» Ich warte noch immer vergeblich auf eine Antwort .... » » Am 23. Juni wird das Landesgericht Nürnberg das Urteil verkünden.
Hallo Snah,
Was erwarten sie von uns? Ein Eingreifen unsererseits ist nicht mehr möglich, da sie Klage eingereicht haben. Dieser Fall muss nun zwingend den gerichtlichen Weg gehen. Während einer laufenden Gerichtsverhandlung wird uns ein Versicherer sicherlich keine Auskunft zu ihrem Fall geben, geschweige denn eine für sie zufriedenstellende Lösung anbieten. Auch wir warten nun erstmal das Ende der Gerichtsverhandlung ab.
» Wo sind meine Beiträge aus diesem Forum geblieben????
Drei ihrer Beiträge wurden deaktiviert, damit dieser Thread wieder geöffnet werden kann. Hierzu hatte ich sie per E-Mail informiert und in aller Freundlichkeit um Verständnis gebeten.
» snah, sie haben continentale angezeigt - habe ich das richtig verstanden?
Ja, habe ich » in ihrer lage befinden sich meines wissens, viele versicherte. bin auf das » urteil gespannt.
Sehr traurig - » sie dürfen nicht aufgeben! » bitte halten sie uns auf dem laufenden. » machen sie ihren fall bekannt, damit nicht noch mehr versicherte darauf » reinfallen: die continentale ist eine aktiengesellschaft-also » gewinnmaximierung!!
Werde ich machen.
Beabsichtige auch ein Zahnzusatzforum zu eröffnen, wo auch andere User Ihre Erfahrungen einbringen können - gegebenenfalls auch vor Versicherungsgesellschaften zu warnen
» 07.02.2007: Angebot per Post verschickt » 20.03.2007: [KUNDE] wollte noch wissen, was der Tarif für den Sohn kostet. » Er und Sohn sind beide ohne Vorerkrankungen. [KUNDE] schickt uns den Antrag » zu und ergänzt seinen Sohn auf dem Antrag.
Sohn???? » 22.03.2007: [EHEFRAU] hat angerufen um auch ein Angebot anzufordern, » ebenfalls ohne Vorerkrankungen. Wir haben ihr gesagt, wie sie sich auf dem » Antrag miteintragen muss. » 26.03.2007: Antrag eingegangen » 26.03.2007: Antrag an Versicherer weitergeleitet
Antrag wurde von Ihnen geändert - daraus hätte ich schon ein rechtliches Problem machen können! » Wir können natürlich den Fall noch einmal beim Versicherer vortragen,
Wäre nett :)
Continentale schrieb mir nähmlich: Ihr persönlicher Betreuer ist Gut.Guenstig.Versichert/Saarbrücken
Wir möchten ausdrücklich klar stellen, dass wir niemals Änderungen auf den Anträgen vornehmen und von Kunden ausgefüllte und unterschriebene Anträge immer unverändert an den Versicherer weitergeben.
Dieses Forum ist der falsche Platz für solche Anklagen. Wir bitten sie, diesen Vorwurf schriftlich an unsere Geschäftsleitung zu formulieren und keine solche Behauptungen in unserem Forum zu verbreiten! Wir werden dies dann rechtlich prüfen lassen.
Bis zur Klärung dieses ungerechtfertigten Vorwurfs werden wir keine weitere Stellung zu diesem Fall beziehen.
(Thema vorübergehend geschlossen)
--- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.