Forum Zahnzusatzversicherung Continentale

Ela

30.06.2009, 09:44


Bestehende Lücken und Leistung der Versicherung für Brücken; Komfort-Tarif (Zahnzusatzversicherung Continentale)

Hallo,
ich habe im Forum gelesen, dass eine Leistungsstaffelung in den ersten drei Jahren erfolgt, wenn man bereits bestehende Lücken beim Vertragsschluss hat. Bedeutet das, wenn ich jetzt 2 Lücken habe und nach Ablauf dr Wartezeit irgendwann eine und später die zweite schließen lassen möchte, zahle ich den gleichen Beitrag wie bei einem normalen Versicherungsabschluss? Und werden die 3 Leistungsbeträge, die im Forum genannt wurden für jedes Jahr neu berechnet oder sind das zusammengezählte Leistungen? Handelt es sich um den Betrag, den die Versicherung maximal erstattet (also 75% oder max. den angegebenen Zusatzbetrag zur GKV) oder um den Betrag, den die Behandlung maximal insgesamt kosten darf? Mir ist die Berechnungsart nicht ganz klar geworden. Ich habe auch nirgendwo außer in diesem Forum Angaben zu der Regelung dieses Falles gefunden, es muss doch Bedingungen geben, in denen das auch steht?
Vielen Dank!

Kundenbetreuung(R)

30.06.2009, 10:27

@ Ela


Bestehende Lücken und Leistung der Versicherung für Brücken; Komfort-Tarif

Hallo Ela, gerne klären wir die offenen Fragen Schritt für Schritt:

» Bedeutet das, wenn ich jetzt 2 Lücken habe und nach
» Ablauf dr Wartezeit irgendwann eine und später die zweite schließen lassen
» möchte, zahle ich den gleichen Beitrag wie bei einem normalen
» Versicherungsabschluss?

Genau. Die Vereinbarung einer Leistungsstaffel reduziert die Leistungen des Versicherers in den ersten drei Jahren. Es gibt für fehlende Zähne KEINE Beitragszuschläge bei der Continentale!

» Und werden die 3 Leistungsbeträge, die im Forum
» genannt wurden für jedes Jahr neu berechnet oder sind das zusammengezählte
» Leistungen?

Die Erstattungsgrenze des Versicherers beträgt im ersten Jahr 640 EUR, im zweiten Jahr 960 EUR und im dritten Jahr 1280 EUR. Diese Summen gelten pro Jahr und werden nicht neu berechnet und auch nicht zusammengezählt.

» Handelt es sich um den Betrag, den die Versicherung maximal
» erstattet (also 75% oder max. den angegebenen Zusatzbetrag zur GKV) oder
» um den Betrag, den die Behandlung maximal insgesamt kosten darf?

Es handelt sich um den Erstattungsbetrag des Versicherers, also den Betrag, den die Continentale maximal erstattet. Der Rechnungsbetrag darf höher sein.

» Mir ist
» die Berechnungsart nicht ganz klar geworden. Ich habe auch nirgendwo außer
» in diesem Forum Angaben zu der Regelung dieses Falles gefunden, es muss
» doch Bedingungen geben, in denen das auch steht?

Grundsätzlich hat jeder Versicherer die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen auf die Gesundheitsprüfung zu reagieren. Ein Versicherungsunternehmen gibt hierfür interne Richtlinien heraus, nach denen die Mitarbeiter handeln sollen. Diese Annahme-Richtlinien können jederzeit geändert werden. Diese Regelungen sind im Bereich der Zahnzusatzversicherung allerdings ein "offenes Geheimnis".
Derzeit wird mit den Kunden eine Zahnstaffel vereinbart, die Vereinbarung ist dennoch immer eine Einzelfallentscheidung. Das Muster für diese Vereinbarung finden Sie hier: Muster Zahnstaffel (den Tarif CEZK finden sie oben rechts).
Ich hoffe, diese Informationen waren ausführlich. Gerne können Sie uns bei Detailfragen auch unter der unten genannten Telefonnummer anrufen.

Ihre Kundenbetreuung
(Tarif Zahnzusatzversicherung Continentale CEZK)

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Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

    

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