Forum Zahnzusatzversicherung Continentale

Anna

E-Mail

26.02.2009, 10:36


Implantate (Zahnzusatzversicherung Continentale)

Hallo,

mir fehlen schon seit längerem 2 Zähne. Ich will diese Lücken per Implantat schließen. Ich war bezüglich anderer Behandlungen natürlich auch beim Zahnarzt, der mir auch Implantate empfohlen hat. Leider konnte ich mir dies bis jetzt noch nicht leisten. Den Zahnarzt würde ich wechseln wollen und dies
von einem Spezialisten für Implantate machen lassen.

Meine Frage ist nun, da der Zahnarzt vor ein paar Jahren dies schon angemerkt hat und mir Implantate vorschlug, ob eine Zahnzusatzversicherung trotzdem noch einen Zuschuss gewährt. Bzw. ws ist damit gemient, wenn man liest. Es darf vorher noch nicht angeraten usw. sein. Heißt das, es darf nicht in einem Kosten- Heilplan aufgeführt sein? Auch wenn man es hat aus Kostengründen nicht hat machen lassen?

Und wie ist es hier geregelt mit der Kostenerstattung für evtl. Knochenaufbau?

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort

Viele Grüße
Anna

Kundenbetreuung(R)

26.02.2009, 13:30

@ Anna


Implantate

» Hallo,
»
» mir fehlen schon seit längerem 2 Zähne. Ich will diese Lücken per
» Implantat schließen. Ich war bezüglich anderer Behandlungen natürlich auch
» beim Zahnarzt, der mir auch Implantate empfohlen hat. Leider konnte ich mir
» dies bis jetzt noch nicht leisten. Den Zahnarzt würde ich wechseln wollen
» und dies
» von einem Spezialisten für Implantate machen lassen.
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» Meine Frage ist nun, da der Zahnarzt vor ein paar Jahren dies schon
» angemerkt hat und mir Implantate vorschlug, ob eine Zahnzusatzversicherung
» trotzdem noch einen Zuschuss gewährt. Bzw. ws ist damit gemient, wenn man
» liest. Es darf vorher noch nicht angeraten usw. sein. Heißt das, es darf
» nicht in einem Kosten- Heilplan aufgeführt sein? Auch wenn man es hat aus
» Kostengründen nicht hat machen lassen?
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» Und wie ist es hier geregelt mit der Kostenerstattung für evtl.
» Knochenaufbau?
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» Vielen Dank im Voraus für eine Antwort
»
» Viele Grüße
» Anna

Hallo Anna,

Solche Fälle haben wir öfter und wir können unseren Kunden nur zur Ehrlichkeit raten. Der sicherste Weg wäre ein aktueller Zahnstatus eines Zahnarztes, aus dem hervor geht, dass im Moment keine konkrete Behandlung notwendig ist. Ich möchte ihnen eine inoffizielle Stellungnahme der Continentale zu diesem Thema zitieren:

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Der Beginn einer Heilbehandlung ist in der Regel die erste (zahn)ärztliche Untersuchung bzw. die erste (zahn)ärztliche Maßnahme. Das gilt auch dann, wenn zunächst nur eine Diagnose oder ein Behandlungsvorschlag (z.B. in Form eines Heil- und Kostenplans) erstellt werden oder erstellt werden sollen, die medizinisch notwendigen Tätigkeiten aber zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt werden. Es besteht nach medizinischem Befund also Behandlungsbedürftigkeit.

Eine Zahnbehandlung ist angeraten, wenn nach zahnmedizinischen Befunden eine Versorgung mit Zahnersatz
- konkret bevorsteht oder besprochen worden ist,
- für einen bestimmten Zeitpunkt geplant ist oder
- in einem Heil- und Kostenplan zusammengestellt wurde.

Demnach ist eine Zahnbehandlung nicht angeraten, wenn der Zahnarzt feststellt, dass vorhandene oder fehlende Zähne bzw. vorhandener Zahnersatz nicht zum gegenwärtigen oder zu einem späteren Zeitpunkt behandelt bzw. ersetzt werden müssen.
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Ich hoffe, diese kurze Ausführung hilft Ihnen.

Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Zahnzusatzversicherung Continentale CEZK)

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Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

    

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