» » Übernimmt die Zahnzusatzversicherung auch Veneers im Frontzahnbereich im
» kosmetischen Fall?
Hallo Dennis,
Ob die Zusatzversicherung dafür eine Leistung übernimmt ist abhängig davon, ob die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vorleistet. Werden Veneers z.B. nur zur optischen Verschönerung der Vorderzähne eingesetzt, erbringt die GKV keine Leistung und somit erfolgt auch keine Erstattung durch die Zahnzusatzversicherung. Werden Veneers in Zusammenhang mit notwendigem Zahnersatz gemacht, erfolgt eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse und dadurch auch eine Erstattung des Versicherers.
Es ist deshalb empfehlenswert, vor Behandlungsbeginn den Heil- und Kostenplan des Zahnarztes einzureichen, damit die Gesellschaft (in diesem Fall die Continentale) die Erstattung prüfen kann.
Ihre Kundenbetreuung
Veneers sind Keramikverblendschalen für Zähne; besonders zur Versorgung der Vorderzähne. Die Verblendschale bedeckt dabei nur einen Teil des Zahnes. Materialbeschaffenheit, Haltbarkeit und Vorzüge von Veneers sind großteils mit jenen von Keramik-Inlays identisch.
(Tarif: Zahnzusatzversicherung Continentale CEZK) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |