» Hallo,
»
» es liegt ein Heil und Kostenplan vor , der geht jetzt an die Krankenkasse.
» Wann und wie benachrichtige ich die Versicherung?
» Erst bei Vorliegen der Rechnung oder habe ich sofortige
» Mitteilungspflicht?
»
» Vielen Dank
Hallo Herr Meyer,
Der Heil- und Kostenplan wird von der gesetzlichen Krankenkasse überprüft und sollte NACH der Genehmigung durch die Krankenkasse beim Versicherer eingereicht werden.
Hintergrund: Die gesetzliche Krankenkasse überprüft, ob der Heil- und Kostenplan in Art und Umfang gerechtfertigt ist und wird ihnen den genehmigten Heil- und Kostenplan mit einem Vermerk zurückschicken, dass die Behandlung genehmigt ist und in welchem Umfang sich die Krankenkasse beteiligt. Diese Informationen sind für den Versicherer, die Continentale, ausreichend, um dann eine feste Leistungszusage zu treffen.
Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Zahnzusatzversicherung Continentale) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |