» Zur Pferde-OP-Versicherung habe ich folgenden Hinweis gefunden:
»
» Hinweis: Als OP gilt eine Operation unter Vollnarkose
»
» Bei vielen Operationen in der Klinik werden die Pferde nur noch sediert
» oder lokal betäubt. Gerade bei älteren Pferden wird von einer Vollnarkose
» oft abgesehen.
»
» Heißt dieser "Hinweis", dass die OP-Versicherung bei Operationen, die nur
» unter Teilnarkose durchgeführt werden, nicht greift?
Hallo Corinna,
Die Pferde-OP-Versicherung leistet nur bei schweren Operationen, die zwingend unter Vollnarkose durchgeführt werden müssen. Der oben genannte Hinweis dient zur Klarstellung, was bedingungsgemäß als "Operation" zu verstehen ist.
Wenn Sie auch kleinere Behandlungen abgesichert haben möchten, müssten Sie die Pferde-Krankenversicherung abschließen. In diesem Fall wären dann sämtliche Behandlungen abgesichert, also auch Behandlungen unter lokaler Betäubung.
Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Pferde-OP-Versicherung Uelzener) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |