» Hallo,
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» lt Unterlagen beginnt der Versicherungsschutz sofort nach Vertragsbeginn,
» allerdings habe ich auch etwas von mehrmonatiger Wartezeit gelesen bis man
» seine Versicherung in Anspruch nehmen kann?
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» Wenn zB zum 01.12 der Vertrag abgeschlossen wurde und die erste Gebühr
» ebenso am 01.12 berechnet wird- ab wann kann man dann die Versicherung in
» Anspuch nehmen?
Hallo Yvonne,
Der Vertrag beinhaltet die übliche Wartezeit von acht Monaten, um etwaige, schon anstehende Behandlungen weitgehend auszuschließen.
Diese Wartezeit entfällt bei Unfällen. --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |