» Hallo!
»
» Der Umfang der Leistungen für Zahnersatz, Zahnkronen und Inlays ist auf
» folgende Summen begrenzt:
» In den ersten beiden Versicherungsjahren auf 2.500 EUR
» In den ersten vier Jahren auf 5.000 EUR
» In den ersten sechs Jahren auf 7.500 EUR
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» Ist der Umfang der Leistungen auch für Zahnbehandlüng (darunter werden die
» Plastische Füllungen gemeint) begrenzt.
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» Angennomen so eine Rechnung :
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» Zahnersatz, Zahnkronen - 3000 Eu (Nach den Vorleistungen der GK)
» Zahnersatz (Plastische Füllungen) - 400 Eu (Nach den Vorleistungen der
» GK)
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» Wird in diesem Beispiel nur max. 2500 Euro erstattet,wenn es in den ersten
» paar Jahren passiert, oder noch zusätzlich 90% des Rechnungsbetrages 400 EU
» für Zahnbehandlüng (Plastische Füllungen,maximal 75 EU je Füllung)?
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» Mit freuendlichen Grüssen
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» Steffen Hempel
Hallo Steffen,
Sie haben das eigentlich genau richtig erkannt: Die Leistungsgrenze gilt NUR für den Bereich Zahnersatz, Kronen und Inlays. Die Füllungen werden zusätzlich erstattet mit je 75 EUR pro Füllung, denn sie zählen nicht zu Bereich Zahnersatz (Bei einer Füllung wird ja auch kein Zahn gezogen und ersetzt). Es ist also möglich, mehr als 2.500 EUR Erstattung in den ersten beiden Jahren zu erhalten.
Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Zahnzusatzversicherung Central) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |