» Wenn das Fahrzeug jeden Winter stillgelegt wird, muss die Versicherung
» jedes Mal gekündigt werden?
Nein. Wenn das Fahrzeug nur vorübergehend (bis zu 18 Monaten) stillgelegt wird, ruht der Versicherungsschutz. Das heißt, der Vertrag wird nicht beendet. Innerhalb des Einstellraumes oder umfriedeten Grundstücks besteht während dieser Zeit sogar ein beitragsfreier Teilkasko-Versicherungsschutz.
Außerdem kann das Fahrzeug von vornherein mit einem "Saisonkennzeichen" zugelassen werden. Hierbei wird der Versicherungsschutz für einen bestimmten Zeitraum (z.B. von April bis Oktober) gewährt, der in der zur Zulassung notwendigen Versicherungsbestätigung und auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentiert ist. Die Mindestdauer hierfür beträgt 2, die Höchstdauer 11 Monate. Saisonbeginn ist immer der Erste, Saisonende immer der letzte Tag eines Monats. Außerhalb der Saison besteht ebenfalls Ruheversicherungsschutz.
( Tarif: Autoversicherung ) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |