Forum Wohnwagenversicherung Basler

Bamping

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Bramsche,
07.10.2009, 09:54
 
Neuwertklausel (Wohnwagenversicherung Basler)

Ihre Antwort auf eine Frage aus dem Fragenkatalog hätte ich gerne geklärt.
Eine Neuwertklausel gibt es nicht! Nur der Zeitwert wird ersetzt , so beantworten Sie eine Frage. Warum wird dann bei der Berechnung des Vollkaskobeitrages der Neuwert des Wohnwagens zugrunde gelegt? Muß ich überhaupt eine Vollkaskoversicherung haben?? Mein Wohnwagen ist 5 Jahre alt.
Wird aber nicht fest, für längere Zeit auf einem Campingplatz stehen.
Wird voraussichtlich für Wochenenden und 2-3 Urlaube im Jahr benutzt und
bewegt.
Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

Kundenbetreuung(R)

07.10.2009, 10:03

@ Bamping

Neuwertklausel

» Ihre Antwort auf eine Frage aus dem Fragenkatalog hätte ich gerne geklärt.
» Eine Neuwertklausel gibt es nicht! Nur der Zeitwert wird ersetzt , so
» beantworten Sie eine Frage. Warum wird dann bei der Berechnung des
» Vollkaskobeitrages der Neuwert des Wohnwagens zugrunde gelegt? Muß ich
» überhaupt eine Vollkaskoversicherung haben?? Mein Wohnwagen ist 5 Jahre
» alt.
» Wird aber nicht fest, für längere Zeit auf einem Campingplatz stehen.
» Wird voraussichtlich für Wochenenden und 2-3 Urlaube im Jahr benutzt und
» bewegt.
» Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

Hallo Bamping,

Der Neuwert des Fahrzeuges wird zugrunde gelegt, da der Tarif des Versicherers dies so vorsieht. Da es so gut wie unmöglich ist, den tagaktuellen Zeitwert für jedes Fahrzeug festzustellen (man müsste dann zu jedem Fahrzeug ein Gutachten erstellen lassen), wird der Neuwert des Fahrzeuges herangezogen. Für die Berechnung des Beitrags spielt also das Fahrzeugalter keine Rolle. Im Schadensfall wird maximal der Zeitwert erstattet, da der Versicherer nicht mehr erstatten darf, als überhaupt beschädigt wurde.

Sie brauchen keine Vollkaskoversicherung, aber in unserem Tarif ist die Vollkasko immer mit eingeschlossen. Den Grund nennen Sie selbst: Wohnwagen werden nur ein paar mal im Jahr auf der Straße bewegt und selbst dann wird bei einem Unfall meist die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges herangezogen. D.h. eigentlich sind es nur Kaskoschäden, die bei einem Wohnwagen interessant sind: Brand, Diebstahl, Sturm, Überschwemmung, Hagel und Glasbruch sind die Schäden, die hier mit weitem Abstand am häufigsten auftreten.

Eine reine Wohnwagen-Haftpflicht gibt es bei anderen Anbietern für wenige EURO Jahresbeitrag. Allerdings sind solche Tarife aus den genannten Gründen nicht zu empfehlen.

Freundliche Grüße
Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Wohnwagenversicherung Basler)
PS: Es gibt spezielle Neuwert-Klauseln, die besagen, dass beispielsweise für das erste Versicherungsjahr trotzdem der Neuwert des Fahrzeuges erstattet wird und erst nach dem ersten Jahr der Zeitwert herangezogen wird. Solche Klauseln machen Sinn, wenn abzusehen ist, dass das Fahrzeug im ersten Jahr einen hohen Wertverlust hat, oder falls das Fahrzeug geleast ist.

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Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

    

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