» Guten Tag,
»
» ich bin Eigentümer eines Wohnwagens, den ich meinem Bruder für einen
» Kurzurlaub überlassen habe. Sind entstandene Schäden im Rahmen der
» abgeschlossenen Teilkasko gedeckt (wie bei Kfz)?
»
» Gruß
» Martin Leibold
Ja, solche Schäden sind versichert. Zur Sicherheit sollten Sie dem Versicherer eine kurze Mitteilung machen, wer den Wohnwagen fährt (mit Geburtsdatum), wie lange und wohin die Reise geht. Dann sind sie auf der sicheren Seite.
Freundliche Grüße
Ihre Kundenbetreuung
(Wohnwagenversicherung Basler) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |