» sehr geehrte damen und herren,
» wir haben einen stillgelegten wohnwagen sommer und winter auf einem
» campingplatz bei berlin zu stehen.
» ohne vermietung, nur zum eigennutz.
» meine frage: sind bei einer campingversicherung auch schäden dritter ( z.b.
» durch feuer) darin abgedeckt?
» mfg m.kretschmann
Hallo Herr Kretschmann,
Wenn Dritte geschädigt werden, dann haftet immer der "Verursacher", hier gilt §823 des BGB:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Diese Schäden kann man durch eine private Haftpflichtversicherung absichern, nicht aber durch eine Campingversicherung.
Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Campingversicherung) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |