» Gibt es Geld vom Versicherer nach einem Einbruch nur dann, wenn Einbruchspuren erkennbar sind?
Kann ein Versicherter nicht nachweisen, dass tatsächlich in seine Wohnung eingebrochen wurde, muss seine Hausratversicherung nicht für den Schaden aufkommen. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden (Az. 12 U 159/05). Sind keine Einbruchspuren vorhanden, muss der Versicherte beweisen, dass andere, nicht versicherte Möglichkeiten zum Eindringen in das Haus (Wohnung) ausscheiden.
Das Gericht wies mit diesem Urteil die Klage eines Urlaubers ab. Er hatte angegeben, dass während einer Reise Bargeld, Schmuck und Elektrogeräte aus seinem Haus gestohlen worden seien. Von seiner Hausratversicherung forderte er deshalb 47.000 Euro. Allerdings konnte der Mann das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls nicht nachweisen. Zwar hatte die Polizei unter anderem festgestellt, dass der Schließzylinder an der Eingangstür ausgebaut worden war, doch nach Angaben eines Sachverständigen war der Ausbau des Zylinders bei diesem Schloss nur bei geöffneter Tür ohne gravierende Beschädigungen möglich.
Quelle: Finanztest (12/2005)
(Tarif: Hausratversicherung Degenia) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |