Forum Fotoversicherung ERGO

E,E,

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26.01.2012, 09:23


Änderung des Beitrages bei bei änderung der Versicherungssache (Fotoversicherung ERGO)

Wie verhält es sich mit der Versucherungssumme wenn ich z.B. Ein Set (Kamera + Objektiv) zum jetzigen Zeitpunkt versichere, nehmen wir einmal an Versicherungswert 1800€ Beitrag 96,39€ und mir in einem halben jahr das aktuelle Objektiv verkaufe und mir ein andere Kaufe was den Versicherungswert auf 2300€ und den Beitrag auf 123,17€ erhöhen würde. Wir der Aktuelle Versicherungsvertrag aufgehoben und ein neuer mit neur Laufzeit gemacht bei dem ich dann anteilig den mehrbetrag für ein halbes Jahr nachbezahlen muss oder muss ich den Aktuellen Vertrag bis ablaufdatum weiterlaufen lassen und simultan einen zweiten Vertrag beantragen?
Wie wie verhät es sich im umgekehrten Fall wenn ich sagen wir mal von einem Versicherungswert von 2300€ nach einem halben Jahr das teurere Objektiv verkaufe und mir ein Günstigeres kaufen würde?

MFG

Kundenbetreuung(R)

26.01.2012, 09:28

@ E,E,


Änderung des Beitrages bei bei änderung der Versicherungssache

» Wie verhält es sich mit der Versucherungssumme wenn ich z.B. Ein Set
» (Kamera + Objektiv) zum jetzigen Zeitpunkt versichere, nehmen wir einmal an
» Versicherungswert 1800€ Beitrag 96,39€ und mir in einem halben jahr das
» aktuelle Objektiv verkaufe und mir ein andere Kaufe was den
» Versicherungswert auf 2300€ und den Beitrag auf 123,17€ erhöhen würde. Wir
» der Aktuelle Versicherungsvertrag aufgehoben und ein neuer mit neur
» Laufzeit gemacht bei dem ich dann anteilig den mehrbetrag für ein halbes
» Jahr nachbezahlen muss oder muss ich den Aktuellen Vertrag bis ablaufdatum
» weiterlaufen lassen und simultan einen zweiten Vertrag beantragen?
» Wie wie verhät es sich im umgekehrten Fall wenn ich sagen wir mal von einem
» Versicherungswert von 2300€ nach einem halben Jahr das teurere Objektiv
» verkaufe und mir ein Günstigeres kaufen würde?
»
» MFG

Hallo E,E,

Der Vertrag wird in diesem Fall wie gewünscht geändert.

Die Meldung über das Hinzukommen oder Wegfallen von versicherten Sachen ist rein rechtlich ein "Änderungsantrag". Der Vertrag wird in diesem Fall p.r.t. ("pro rata temporis", also eine taggenaue Abrechnung) abgerechnet. Es ist kein zweiter Vertrag notwendig und die Laufzeit wird ebenfalls nicht angetastet.

Das Ergebnis des Änderungsantrages kann sein, dass zuviel gezahlter Beitrag zurückerstattet wird oder dass ein Mehrbeitrag nachgezahlt werden muss.

Freundliche Grüße
Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Fotoversicherung ERGO)

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Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

    

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