Forum Fotoversicherung ERGO

Graubad

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Hannover,
17.10.2011, 09:19


Diebstahl der Digitalkamera (Fotoversicherung ERGO)

Bezahlt Ihre Versicherung auch für den Fall, wenn die Handtasche gestohlen wird, diese nur für wenige Sekunden auf einem Stuhl abgelegt wurde (um etwas herauszuholen), wobei fünf Bekannte und ich um diesen Stuhl herumgestanden sind und sich keiner erklären kann, wie die Tasche verschwinden konnte ? Ist das auch fahrlässig ? Es gibt doch auch genügend Trickbetrüger, die genau auf einen solchen Moment warten und dann auch gnadenlos ausnützen. Die Tasche war doch nicht unbeaufsichtigt !!! Eigentlich versichert man sich doch genau aus diesem Grund. Ob am Körper getragen oder nicht ist doch eigentlich für die Versicherung egal. Wenn etwas gestohlen werden kann, dann bin ich doch immer selbst daran schuld und die Versicherung kann sich immer auf "Fahrlässigkeit" herausreden.

Kundenbetreuung(R)

17.10.2011, 09:42

@ Graubad


Diebstahl der Digitalkamera

» Bezahlt Ihre Versicherung auch für den Fall, wenn die Handtasche gestohlen
» wird, diese nur für wenige Sekunden auf einem Stuhl abgelegt wurde (um
» etwas herauszuholen), wobei fünf Bekannte und ich um diesen Stuhl
» herumgestanden sind und sich keiner erklären kann, wie die Tasche
» verschwinden konnte ? Ist das auch fahrlässig ? Es gibt doch auch genügend
» Trickbetrüger, die genau auf einen solchen Moment warten und dann auch
» gnadenlos ausnützen. Die Tasche war doch nicht unbeaufsichtigt !!!
» Eigentlich versichert man sich doch genau aus diesem Grund. Ob am Körper
» getragen oder nicht ist doch eigentlich für die Versicherung egal. Wenn
» etwas gestohlen werden kann, dann bin ich doch immer selbst daran schuld
» und die Versicherung kann sich immer auf "Fahrlässigkeit" herausreden.

Hallo Graubad,

Hier werfen sie einiges durcheinander, es kommt nicht in erster Linie auf "fahrlässig" oder "unbeaufsichtigt" an:

Bedingungsgemäß heißt es, dass jegliche Art von Abhandenkommen versichert (§2.2) ist, solange die Kamera "persönlich mitgeführt" wird (§4.1.a). Eine genaue rechtliche Definition von "persönlich mitgeführt" gibt es nach unserer Auffassung nicht, aber damit ist in der Regel alles gemeint, was sich "in Reichweite" und/oder "in Sichtweite" befindet.

Zum Thema "Fahrlässigkeit": Wer fahrlässig handelt, verliert den Versicherungsschutz nicht zwangsweise. Erst bei grober Fahrlässigkeit (wenn die erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße nicht beachtet wurde) kann der Versicherer die Leistungen entsprechend der Schwere kürzen (§11.5).

Einzelheiten können Sie in den Versicherungsbedingungen nachlesen.

Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Fotoversicherung ERGO)

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Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

    

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