| Graubad Hannover, 17.10.2011, 09:19 |
Diebstahl der Digitalkamera (Fotoversicherung ERGO)
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Bezahlt Ihre Versicherung auch für den Fall, wenn die Handtasche gestohlen wird, diese nur für wenige Sekunden auf einem Stuhl abgelegt wurde (um etwas herauszuholen), wobei fünf Bekannte und ich um diesen Stuhl herumgestanden sind und sich keiner erklären kann, wie die Tasche verschwinden konnte ? Ist das auch fahrlässig ? Es gibt doch auch genügend Trickbetrüger, die genau auf einen solchen Moment warten und dann auch gnadenlos ausnützen. Die Tasche war doch nicht unbeaufsichtigt !!! Eigentlich versichert man sich doch genau aus diesem Grund. Ob am Körper getragen oder nicht ist doch eigentlich für die Versicherung egal. Wenn etwas gestohlen werden kann, dann bin ich doch immer selbst daran schuld und die Versicherung kann sich immer auf "Fahrlässigkeit" herausreden. |
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| Kundenbetreuung 17.10.2011, 09:42 @ Graubad |
Diebstahl der Digitalkamera |
» Bezahlt Ihre Versicherung auch für den Fall, wenn die Handtasche gestohlen --- |