» Hallo,
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» mich würde es interessieren, wie es mit dem Versicherungsschutz für die
» Kamera im Ausland im Wohnmobil/PKW aussieht, wenn man selber ansässig ist.
» Kann man diesen Sachverhalt als "persönlich mitgeführt" auslegen ?
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» Mit freundlichen Grüßen
» T.Schwan
Hallo T.Schwan,
Sie sprechen bestimmt von den Einschränkungen im Tarif beim Diebstahl aus Fahrzeugen.
"Persönlich mitgeführt" bedeutet, dass man die Kamera in der Hand hat, um den Hals trägt oder in einer Tasche bei sich trägt. Im weiteren Sinne könnte man auch argumentieren, dass alles "in Reichweite" als persönlich mitgeführt gilt, einfaches Beispiel wäre hier, wenn die Kamera im Restaurant auf dem Tisch liegt.
Ich glaube, um ihren Fall zu lösen, muss man zwei Begriffe unterscheiden: Raub und Diebstahl. Während man unter Raub die "gewaltsame Wegnahme fremder Sachen mittels Gewalt oder unter Androhung von Gewalt gegen eine Person" versteht, richtet sich der Diebstahl nur gegen das Eigentum. Einfach ausgedrückt: Sobald Sie als Besitzer anwesend sind und Ihnen werden versicherte Gegenstände weggenommen, spricht man von Raub - sind Sie nicht anwesend wird man von Diebstahl sprechen.
An diesem Punkt ist das Bedingungswerk eindeutig: Bei einem Diebstahl aus einem Auto gelten Leistungseinschränkungen, bei einem Raub nicht.
Freundliche Grüße
Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Fotoversicherung ERGO) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |