Forum Fotoversicherung ERGO

Claudia

E-Mail

04.05.2010, 14:57


Zeitwert/Neuwert, Schrammen&Kratzen, Weltweiter Schutz, Versicherungsbeginn (Fotoversicherung ERGO)

Hallo zusammen,

ich habe drei Fragen:

1. Berechnung Zeitwert/Neuwert:
Der Body meiner Kamera mit Kit ist ca. 4 Jahre alt, die 2 zusätzlichen Objektive ganz neu bzw. ein paar Monate alt. Auf der Website steht, dass wenn der jetzige Wert unter 50% des Neuwerts beträgt, nur der Zeitwert versichert ist. Ist er über 50%, ist der Neuwert versichert. Nun meine Frage: Wie erfahre ich, welcher Wert für die Victoria in meinem Fall gilt?
Ich habe eine EOS 400D, hat damals (Dezember 2006) 699 Euro inkl. Kit-Objektiv gekostet, ein Objektiv vom Dezember 2009 im Wert von 360 Euro und ein gestern gekauftes objektiv für 280 Euro.

2. Verschrammen und Kratzen
In den Bedingungen steht, dass Verschrammen und Kratzen nicht versichert sind (§3 2c)- wenn die Kamera mir hinfällt oder umkippt und z.B. einen Kratzer auf dem Objektiv die Folge ist, ist dies dann nicht versichert?

3. Weltweiter Schutz
Gilt der Schutz weltweit?

4. Versicherungsbeginn
Wenn ich die Versicherung morgen online mit Einzugsermächtigung abschließe, gilt sie dann ab sofort? Hintergrund: ich fahre am Freitag in den Urlaub und hätte sie dann gerne...

Viele Grüße und Danke im Voraus,
Claudia

Claudia

04.05.2010, 14:57

@ Claudia


Zeitwert/Neuwert, Schrammen&Kratzen, Weltweiter Schutz, Versicherungsbeginn

Frage 3 hat sich erledigt...wer lesen kann ist klar im Vorteil ;-). Ich hatte das Thema nur nicht in den Versicherungsbedingungen gesehen.

Kundenbetreuung(R)

04.05.2010, 15:34

@ Claudia


Zeitwert/Neuwert, Schrammen&Kratzen, Weltweiter Schutz, Versicherungsbeginn

Hallo Claudia

» 1. Berechnung Zeitwert/Neuwert:
» Der Body meiner Kamera mit Kit ist ca. 4 Jahre alt, die 2 zusätzlichen
» Objektive ganz neu bzw. ein paar Monate alt. Auf der Website steht, dass
» wenn der jetzige Wert unter 50% des Neuwerts beträgt, nur der Zeitwert
» versichert ist. Ist er über 50%, ist der Neuwert versichert. Nun meine
» Frage: Wie erfahre ich, welcher Wert für die Victoria in meinem Fall gilt?
» Ich habe eine EOS 400D, hat damals (Dezember 2006) 699 Euro inkl.
» Kit-Objektiv gekostet, ein Objektiv vom Dezember 2009 im Wert von 360 Euro
» und ein gestern gekauftes objektiv für 280 Euro.

Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert eines Gegenstandes abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung. Den genauen Zeitwert ermittelt der Versicherer rechnerisch aus verschiedenen Faktoren (Zeitwertfaktor, Gebrauchswertfaktor, Restwert, Nutzungsdauer...). Über das genaue Verfahren haben wir aber leider keine Informationen.

» 2. Verschrammen und Kratzen
» In den Bedingungen steht, dass Verschrammen und Kratzen nicht versichert
» sind (§3 2c)- wenn die Kamera mir hinfällt oder umkippt und z.B. einen
» Kratzer auf dem Objektiv die Folge ist, ist dies dann nicht versichert?

Schrammen und Kratzer, die die Funktionstauglichkeit des Gerätes nicht beeinträchtigen, sind leider nicht mitversichert, sondern zählen zum üblichen Verschleiß.

» 4. Versicherungsbeginn
» Wenn ich die Versicherung morgen online mit Einzugsermächtigung abschließe,
» gilt sie dann ab sofort? Hintergrund: ich fahre am Freitag in den Urlaub
» und hätte sie dann gerne...

Ja, das ist möglich: Der Versicherungsschutz beginnt mit der Zahlung des ersten Beitrags, jedoch nicht vor dem angegebenen Zeitpunkt. Der Erhalt einer Einzugsermächtigung gilt als Zahlung des Erstbeitrags, wenn das Geldinstitut auf erste Anforderung Gutschrift erteilt und die Abbuchung nicht widerrufen wird.

Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Fotoversicherung)

---
Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

Jochen Schmidt

E-Mail

29.06.2010, 14:09

@ Kundenbetreuung


Zeitwert/Neuwert, Schrammen&Kratzen, Weltweiter Schutz, Versicherungsbeginn

» Schrammen und Kratzer, die die Funktionstauglichkeit des Gerätes nicht
» beeinträchtigen, sind leider nicht mitversichert, sondern zählen zum
» üblichen Verschleiß.

Was heißt dabei "Funktionstauglichkeit nicht beeinträchtigen"? Ist das so zu verstehen, dass ein Kratzer im Gehäuse des Objektivs oder der Kamera nicht mitversichert ist - aber ein Kratzer auf z.B. der Rücklinse eines Objektivs - der sich auf die Abbildungsleistung auswirkt (also sichtbar ist) schon?

Gruß,
Jochen Schmidt

Kundenbetreuung(R)

29.06.2010, 14:21

@ Jochen Schmidt


Zeitwert/Neuwert, Schrammen&Kratzen, Weltweiter Schutz, Versicherungsbeginn

» » Schrammen und Kratzer, die die Funktionstauglichkeit des Gerätes nicht
» » beeinträchtigen, sind leider nicht mitversichert, sondern zählen zum
» » üblichen Verschleiß.
»
» Was heißt dabei "Funktionstauglichkeit nicht beeinträchtigen"? Ist das so
» zu verstehen, dass ein Kratzer im Gehäuse des Objektivs oder der Kamera
» nicht mitversichert ist - aber ein Kratzer auf z.B. der Rücklinse eines
» Objektivs - der sich auf die Abbildungsleistung auswirkt (also sichtbar
» ist) schon?
»
» Gruß,
» Jochen Schmidt

Hallo Jochen,

Also grundsätzlich sind Abnutzung und Verschleiß, sowie Schrammen und Kratzer ausgeschlossen. Dieser Grundsatz gilt immer.

Wenn jetzt allerdings die Kamera wegen der oben genannten Risiken gar nicht mehr funktioniert, wurde uns bestätigt, dass der Versicherer ausnahmsweise leisten könnte. Eine genaue Definition gibt es hier nicht und es bleibt der Grundsatz: Bedingungsgemäß sind Kratzer ausgeschlossen.

Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Fotoversicherung Victoria)

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Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

    

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