Forum Fotoversicherung ERGO

Gümpel

02.03.2010, 13:41
 
versicherte Räumlichkeiten (Fotoversicherung ERGO)

Hallo

habe eine Frage zu den versicherten Räumlichkeiten.
Ist eigentlich die Ausrüstung im Keller (abschließbare Zellen) auch versichert?

wenn ja, wie sieht es in einem Mietshaus aus, in dem die Mieter immer wieder die Haustür offen lassen, und somit quasi eine Tür weniger existiert?

viele Grüße
Wolfgang Gümpel

Kundenbetreuung(R)

22.03.2010, 16:30

@ Gümpel

versicherte Räumlichkeiten

» Hallo
»
» habe eine Frage zu den versicherten Räumlichkeiten.
» Ist eigentlich die Ausrüstung im Keller (abschließbare Zellen) auch
» versichert?
»
» wenn ja, wie sieht es in einem Mietshaus aus, in dem die Mieter immer
» wieder die Haustür offen lassen, und somit quasi eine Tür weniger
» existiert?
»
» viele Grüße
» Wolfgang Gümpel

Hallo Herr Gümpel,

Die Fotoausrüstung muss sich in einem Raum eines festen Gebäudes befinden und entweder das Gebäude oder der Raum müssen verschlossen sein.

Zur offen stehenden Haustür: Diese Frage sollte mit dem Vermieter im Mietvertrag geklärt werden. In einem Mehrfamilienhaus ist es üblich, dass der Zugang zum Haus verschlossen ist, der Vermieter hat hierfür Sorge zu tragen. Falls dies ein genereller Streitpunkt ist, wäre dies zivilrechtlich zu klären. Auf den konkreten Versicherungsfall hat das allerdings keinen Einfluss, sie sind als Besitzer des Fotoapparates nur dazu verpflichtet, die Kamera in einem verschlossenen Raum aufzubewahren, dies kann ein verschlossener Kellerraum oder die eigene, verschlossene Wohnung sein.

Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Fotoversicherung Victoria)

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Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

Jupi

22.03.2010, 16:35

@ Gümpel

Versicherungsschutz in KFZ

Hallo,
da ich einen Pickup fahre der keinen Kofferraum hat, hätte ich folgende Fragen:

Besteht auch Versicherungssschutz wenn die Ausrüstung auf dem Rücksitz liegt und z.B. mit einer Decke abgedeckt ist ?

Gibt es Einschränkungen für die Versicherungssumme während der Nachtzeit ?

Sind Kleinteile kostenlos, pauschal mitversichert ?

Gruß
Josef

Kundenbetreuung(R)

22.03.2010, 16:35

@ Jupi

Versicherungsschutz in KFZ

» Hallo,
» da ich einen Pickup fahre der keinen Kofferraum hat, hätte ich folgende
» Fragen:
»
» Besteht auch Versicherungssschutz wenn die Ausrüstung auf dem Rücksitz
» liegt und z.B. mit einer Decke abgedeckt ist ?

Nein leider nicht, die Versicherungsbedingungen sind hier eindeutig: Die Fotoausrüstung muss sich in einem abgesperrten, nicht einsehbaren Kofferraum befinden, die Rücksitze zählen in diesem Fall leider nicht.

» Gibt es Einschränkungen für die Versicherungssumme während der Nachtzeit ?

Die Fotoausrüstung darf nicht nachts (zwischen 22 und 6 Uhr) im Auto aufbewahrt werden, ansonsten gibt es keine Einschränkungen.

» Sind Kleinteile kostenlos, pauschal mitversichert ?

Versichert sind nur die im Versicherungsschein einzeln mit Wertangabe
bezeichneten Fotoapparate und sonstige einzeln aufgeführte
Sachen.

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Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

    

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