Forum Fotoversicherung ERGO

Müller

E-Mail

30.11.2009, 11:32


alternativer Besitznachweis (Fotoversicherung ERGO)

Guten Tag zusammen

Von einer gebraucht gekauften Fotoausrüstung kann ich keinen Kaufbeleg beibringen.
Ist eine Versicherung dennoch möglich und wie kann der Besitznachweis dann alternativ erbracht werden?

Kundenbetreuung(R)

30.11.2009, 11:34

@ Müller


alternativer Besitznachweis

» Guten Tag zusammen
»
» Von einer gebraucht gekauften Fotoausrüstung kann ich keinen Kaufbeleg
» beibringen.
» Ist eine Versicherung dennoch möglich und wie kann der Besitznachweis dann
» alternativ erbracht werden?

Nur wenn der Neuwert eines einzelnen Gegenstandes 1.500 Euro übersteigt, verlangt der Versicherer für diesen Gegenstand eine Wertbestätigung.

Eine Wertbestätigung kann eine Rechnung oder Quittung, ein Kaufbeleg oder aber auch eine Wertschätzung eines Händlers sein.

(Tarif: Fotoversicherung Victoria)

---
Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

Müller

E-Mail

01.12.2009, 09:16

@ Kundenbetreuung


alternativer Besitznachweis

» » Guten Tag zusammen
» »
» » Von einer gebraucht gekauften Fotoausrüstung kann ich keinen Kaufbeleg
» » beibringen.
» » Ist eine Versicherung dennoch möglich und wie kann der Besitznachweis
» dann
» » alternativ erbracht werden?
»
» Nur wenn der Neuwert eines einzelnen Gegenstandes 1.500 Euro übersteigt,
» verlangt der Versicherer für diesen Gegenstand eine Wertbestätigung.
»
» Eine Wertbestätigung kann eine Rechnung oder Quittung, ein Kaufbeleg oder
» aber auch eine Wertschätzung eines Händlers sein.
»
» (Tarif: Fotoversicherung Victoria)

Guten Tag zusammen
Im Eingangsposting habe ich mich falsch ausgedrückt. Es musste heissen, ich kann keinen Erstkaufbeleg mehr beibringen. Vom Privatverkäufer, der mir die gebrauchte Fotoausrüstung verkauft hat, liegt mir eine Quittung vor, aus der folgendes hervorgeht:
Auflistung der einzelnen Gegenstände mit Herstellnummer, Einzelpreise und Gesamtpreis, wobei auch Gegenstände über 1500€ dabei sind.

Reicht das aus und kann ich mir hierdurch die Wertschätzung beim Händler sparen?

Danke schonmal für die Antwort.

Müller

Kundenbetreuung(R)

01.12.2009, 09:25

@ Müller


alternativer Besitznachweis

» » Eine Wertbestätigung kann eine Rechnung oder Quittung, ein Kaufbeleg
» oder
» » aber auch eine Wertschätzung eines Händlers sein.

» Im Eingangsposting habe ich mich falsch ausgedrückt. Es musste heissen,
» ich kann keinen Erstkaufbeleg mehr beibringen. Vom Privatverkäufer,
» der mir die gebrauchte Fotoausrüstung verkauft hat, liegt mir eine Quittung
» vor, aus der folgendes hervorgeht:
» Auflistung der einzelnen Gegenstände mit Herstellnummer, Einzelpreise und
» Gesamtpreis, wobei auch Gegenstände über 1500€ dabei sind.
»
» Reicht das aus und kann ich mir hierdurch die Wertschätzung beim Händler
» sparen?

Hallo,

Diese Quittung mit den von Ihnen genannten Angaben sollte ausreichen. Legen Sie eine Kopie dieser Quittung dem Versicherungsantrag bei.

Freundliche Grüße
Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Fotoversicherung Victoria)

---
Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

    

Anzeigen