Forum Fotoversicherung ERGO

M.S.

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22.05.2009, 09:39


Muss ein Beweis des Diebstahlbestandes erbracht werden? (Fotoversicherung ERGO)

...und wenn ja wie? Wenn ich zum Beispiel in Brasilien meine Kameraausrüstung geklaut bekomme, reicht da eine Anzeigebestätigung der Polizei in portugiesischer Sprache? Braucht man die überhaupt? Oder benötigt die Versicherung überhaupt keine Bestätigung? Wie läuft das ab? Danke für ein Feedback + Grüße
M.S.

Kundenbetreuung(R)

22.05.2009, 10:26

@ M.S.


Muss ein Beweis des Diebstahlbestandes erbracht werden?

» ...und wenn ja wie? Wenn ich zum Beispiel in Brasilien meine
» Kameraausrüstung geklaut bekomme, reicht da eine Anzeigebestätigung der
» Polizei in portugiesischer Sprache? Braucht man die überhaupt? Oder
» benötigt die Versicherung überhaupt keine Bestätigung? Wie läuft das ab?
» Danke für ein Feedback + Grüße
» M.S.

Hallo M.S.,

Bei der Polizei vor Ort muss unverzüglich eine Diebstahlanzeige gemacht werdeb. Dabei müssen auch die gestohlenen Dinge benannt werden. Lassen Sie sich den Nachweis aushändigen und reichen Sie ihn beim Versicherer ein. Die Anzeige darf natürlich auch in portugisischer Sprache verfasst sein.

Die polizeiliche Anzeige ist eine vertragliche Obliegenheit gemäß §11 der Versicherungsbedingungen. Wird keine Anzeige erstattet, kann der Versicherer unter Umständen eine (Teil-)Leistung verweigern.

Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Fotoapparateversicherung Victoria)

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Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

    

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