» Kann ich mein Garten- oder Ferienhaus auch vermieten?
Ja, nach Rücksprache mit der Basler Versicherung kann man sein Garten- oder Ferienhaus auch kurzfristig an Urlauber vermieten. Das eigene Mobilar ist dann über die Gartenhausversicherung abgesichert, während die Sachen des Mieters über dessen eigene Hausratversicherung abgesichert sind.
Zur Information: Wenn jemand einen eigenen Hausrat hat, sind diese Sachen auch versichert, wenn sie sich kurzfristig außerhalb der Wohnung befinden (Außenversicherungsklausel). Versichert sind in der Regel 10 % des Werts bis maximal 10.000 EUR. Kurzfristig bedeutet, dass der Aufenthalt nicht länger als drei Monate dauert.
(Tarif: Gartenhausversicherung Basler) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |