Forum Bauleistungsversicherung Mannheimer

Bettina Jakschik

E-Mail

Meerbusch,
15.03.2011, 14:25


Bauverzögerung Mietausfall (Bauleistungsversicherung Mannheimer)

Wenn durch eine Verzögerung der Baufertigstellung die dort geplanten Wohnunge nicht, bzw. erst später vermietet werden können, wer haftet für den Mietausfall?

Kundenbetreuung(R)

15.03.2011, 14:38

@ Bettina Jakschik


Bauverzögerung Mietausfall

» Wenn durch eine Verzögerung der Baufertigstellung die dort geplanten
» Wohnunge nicht, bzw. erst später vermietet werden können, wer haftet für
» den Mietausfall?

Hallo Bettina,

Vielen Dank für diese sehr berechtigte Frage.

Werden Bauleistungen (z.B. Baustoffe, Bauteile) beschädigt, entwendet oder zerstört, greift eine Bauleistungsversicherung für den Sachschaden, nicht aber für den entstehenden Vermögensschaden aus der Verzögerung.

Grundsätzlich hat ein Bauherr mit den beauftragten Firmen Verträge abgeschlossen, in denen Fristen vorgegeben und die Haftung geregelt sein sollte - Dies greift aber in der Regel nicht bei höherer Gewalt.

Eine darüber hinausgehende Haftung für Verzögerungen ist über eine Versicherung nicht darstellbar. Dies fällt unseres Erachtens in den Bereich des "unternehmerischen Risikos": Ein Hausbesitzer hat stets das Risiko, dass sein Haus aus einer Vielzahl von Gründen zeitweise auch mal nicht vermietet ist - dafür kann er niemanden haftbar machen. Das unternehmerische Risiko ist nicht versicherbar.

Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Bauleistungsversicherung)

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Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

    

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