» Gibt es Härtefallregelungen für die GKV Zuschüsse?
Jeder Versicherte hat Anspruch auf medizinisch notwendigen Zahnersatz. Der Zahnersatz bleibt Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherte, die über ein geringes Einkommen verfügen - zum Beispiel Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Ausbildungsförderung - erhalten von der Krankenkasse einen Festzuschuss in Höhe von 100% der für die Regelversorgung anfallenden Kosten (statt 50% plus Bonus). Die Leistungen der Regelversorgung erhalten sie also kostenfrei. Als geringes Einkommen gelten für das Jahr 2005 monatliche Bruttoeinnahmen bis zu 966 Euro für Alleinstehende. --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |