Forum Zahnzusatzversicherung

Maria

13.09.2011, 09:27


Kieferorthopädie - Behandlungsbedarf P2 - jetzt noch Versicherungsabschluß möglich (Zahnzusatzversicherung)

Hallo,

vor zwei Jahren wurde unsere Tochter bei einem Kieferorthopäden untersucht - das Ergebnis war KIG P2. (Krankenkasse und Kassenärztliche Vereinigung haben eine Kopie des Schreibens vom Kieferorthopäden bekommen)

Eine Behandlung ist aus gesundheitlichen Gründen also nicht zwingend erforderlich. Wir haben sie also damals nicht behandeln lassen.

Nun hat uns unsere Zahnärztin empfohlen doch mal mit Ihr zu einem Kieferorthopäden zu gehen da sie durch die Fehlstellung Probleme mit dem Putzen hat.

Vielleicht wird die Fehlstellung durch Wachstum ja inzwischen auf P3 eingestuft, aber darauf will ich mich nicht verlassen. Daher meine Frage:

Bevor wir jetzt erneut einen KO aufsuchen: Können wir jetzt noch eine Versicherung (ARAG oder CSS) abschließen?

Ich freue mich auf eine schnelle Rückmeldung.

Danke

Maria

Kundenbetreuung(R)

13.09.2011, 09:40

@ Maria


Kieferorthopädie - Behandlungsbedarf P2 - jetzt noch Versicherungsabschluß möglich

» Hallo,
»
» vor zwei Jahren wurde unsere Tochter bei einem Kieferorthopäden untersucht
» - das Ergebnis war KIG P2. (Krankenkasse und Kassenärztliche Vereinigung
» haben eine Kopie des Schreibens vom Kieferorthopäden bekommen)
»
» Eine Behandlung ist aus gesundheitlichen Gründen also nicht zwingend
» erforderlich. Wir haben sie also damals nicht behandeln lassen.
»
» Nun hat uns unsere Zahnärztin empfohlen doch mal mit Ihr zu einem
» Kieferorthopäden zu gehen da sie durch die Fehlstellung Probleme mit dem
» Putzen hat.
»
» Vielleicht wird die Fehlstellung durch Wachstum ja inzwischen auf P3
» eingestuft, aber darauf will ich mich nicht verlassen. Daher meine Frage:
»
» Bevor wir jetzt erneut einen KO aufsuchen: Können wir jetzt noch eine
» Versicherung (ARAG oder CSS) abschließen?
»
» Ich freue mich auf eine schnelle Rückmeldung.
»
» Danke
»
» Maria

Hallo Maria,

Diese Frage hören wir immer wieder und stets müssen wir unseren Kunden leider ausrichten, dass sie viel zu spät über einen Versicherungsschutz nachdenken. Wir raten dazu, eine Kieferorthopädie-Versicherung spätestens im Alter von 8-10 Jahren abzuschließen, bevor das Gebiss vollständig entwickelt ist und Fehlstellungen erkennbar sind.

In einem Krankenversicherungs-Antrag müssen einige Fragen zum Gesundheitszustand beantwortet werden, aufgrund dieser Angaben entscheidet der Versicherer, ob er den Antrag annimmt. Eine dieser Fragen lautet (z.B. bei der UKV): "Werden zurzeit kieferorthopädische Maßnahmen durchgeführt, oder sind solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt?" Wird diese Frage bejaht, lehnt der Versicherer den Antrag ab.

Diese Vorgehensweise gilt bei allen Versicherern, die Gesundheitsfragen im Bereich Kieferorthopädie sind hier ähnlich.

Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Kieferorthopädieversicherung)

---
Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

    

Anzeigen