» Hallo. Ich würde mich gern jetzt (endlich...) mit über 30 in die
» kieferorthopädische Behandlung begeben um meine schief stehenden Zähne
» "richten" zu lassen. Kann ich so etwas versichern lassen oder ist das eine
» Sache, die ich aus privater Tasche (sozusagen als kosmetische
» Schönheitsbehandlung) bezahlen muss? Freue mich über eine Rückantwort.
» Simone
Hallo Simone,
Beim Abschluss einer Versicherung wird man (bei allen Versicherern) gefragt, ob bereits Zahnbehandlungen notwendig, angeraten oder geplant sind. So wie Sie es schildern, müssten sie diese Frage eigentlich mit "Ja" beantworten. In diesem Fall ist entweder kein Versicherungsschutz möglich oder die geplante Behandlung ist zumindest vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Ist die Behandlung allerdings noch nicht notwendig, von keinem Arzt angeraten und nicht konkret geplant, könnte diese Frage auch mit "Nein" beantwortet werden. Für die ordnungs- und wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen sind Sie als Versicherungsnehmer verantwortlich.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob diese Behandlung medizinisch notwendig ist, oder wirklich wie sie sagen nur als "Schönheitskorrektur" zu bezeichnen ist. Der Begriff der medizinischen Notwendigkeit besagt, dass es nur entscheidend ist, ob es "nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, die Behandlung als notwendig anzusehen".
Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Zahnzusatzversicherung)
PS: Die Universa und die CSS haben Kieferorthopädie für Erwachsene in Ihrem Leistungsumfang. --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |