» Sehr geehrte Damen und Herren,
»
» mir fehlen zwei Zähne, Schneidezahn oben links und vorderer Backenzahn
» unten rechts. Jetzt möchte ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen.
» Dass diese beiden Zähne ausgeschlossen sind ist natürlich klar.
»
» Allerdings steht noch die Frage offen, ob ich für die fehlenden Zähne
» Implantate oder Brücken wähle.
»
» Sollte ich eine Brücke wählen, wäre dann der Teil, der nicht direkt die
» fehlenden Zähne betrifft versichert? (Natürlich nach Ablauf der generellen
» Wartezeit...) Oder handelt es sich um einen Gesamtpreis, der nicht
» übernommen wird?
»
» Bei den "nachbarzähnen" zu Lücke hat jeweils der einer eine Krone, der
» andere eine Füllung, diese Zähne müssen aber akut nicht behandelt werden.
»
» Vielen Dank!
Hallo Britta,
Diese Zähne nennt man "Ankerzähne", da sie zur Verankerung von Brücken verwendet werden. Fehlende Zähne und Ankerzähne sind nicht bei allen Versicherern ausgeschlossen. Viele Versicherer übernehmen auch für bestehende Lücken Versicherungsschutz. Dies geht natürlich nur, wenn aktuell keine Behandlungsbedürftigkeit besteht.
Unser Tipp: Bei der Continentale Zahnzusatzversicherung sind bis zu drei fehlende Zähne samt Ankerzähne ohne Zusatzkosten mitversichert. Allerdings wird in diesem Fall die Leistung in den ersten vier Jahren gestaffelt. Danach besteht aber voller Versicherungsschutz für alle Zähne!
Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Zahnzusatzversicherung) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |