» Sind Schäden versichert, die ein Kind im Kinderhort verursacht?
Kinder unter 7 Jahren sind grundsätzlich nicht deliktfähig, das heißt, sie können für Ihre Taten nicht verantwortlich gemacht werden.
Aus diesem Grund geht die Haftung an die aufsichtspflichtige Person über. In diesem Fall ist dies die Kindergärtnerin.
Hat die Kindergärtnerin ihre Aufsichtspflicht verletzt, also nicht so auf das Kind aufgepasst, wie das eigentlich sein sollte, so ist sie persönlich für den angerichteten Schaden haftbar zu machen. Kindergärtnerinnen müssen aus diesem Grund selbst für entsprechenden Versicherungsschutz sorgen.
Ließ sich der Schaden jedoch trotz bestmöglicher Beaufsichtigung durch die Kindergärnterin nicht vermeiden, kann niemand für den Schaden verantwortlich gemacht werden, der Geschädigte hat dann - im wahrsten Sinne des Wortes - Pech gehabt.
(Tarif: Privathaftpflicht NV) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |