» Hallo!
» Wir wollen unentgeltlich auf einem fremden Privatgelände (ausserhalb
» Wohngebäue, bei schlechtem Wetter evtl. Garage) einen Sektempfang
» abhalten.
» Haften bei etwaigen Sach- (Brand, usw) oder Personenschäden (Beinbruch,
» usw.) die üblichen Versicherungen oder ist hierzu eine Art
» "Veranstalter-Haftpflicht" abzuschließen?
» Wie sieht der Fall bei einer von der Gemeinde angemieteten Turn-/Festhalle
» aus?
»
» Vielen Dank,
»
» Michael
Hallo Michael,
Eine Veranstalter-Haftpflicht ist zwar bei Feiern im privaten Umfeld unüblich, aber machbar, eine Veranstalterhaftpflicht im kleinen Rahmen kann zwischen 100 und 200 EUR kosten.
Grundsätzlich haftet im Schadensfall Fall immer derjenige, der den Schaden verursacht hat. Sollte allerdings derjenige nicht zu ermitteln sein, könnte der Veranstalter haftbar gemacht werden.
Hierbei wäre es wichtig zu wissen, wieviele Besucher erwartet werden und ob z.B. ein Feuerwerk durchgeführt wird.
Bei konkretem Interesse können wir Ihnen hierzu gerne ein Angebot machen.
Ihre Kundenbetreuung --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |