» Guten Tag,
»
» Welche Bedingungen sind an die Erstattung der Brille geknüpft?
» Ist eine Sehstärkenänderung erforderlich?
» Wann kann ich erstmalig eine Kostenerstattung für eine Brille in Anspruch
» nehmen?
» Werden die Leistungen für die Brille auch ohne Vorleistung der gesetzlichen
» Krankenversicherung erstattet?
»
» Vielen Dank
» Justine G.
Hallo Justine G.,
Üblicherweise besteht kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung, in diesem Fall sind die Kosten für ärztlich verordnete Brillen (einschließlich Brillengläser) oder Kontaktlinsen zu 80 % des Rechnungsbetrages erstattungsfähig; maximal werden die Kosten bis zu 200 EUR je Kalenderjahr erstattet. Eine erstmalige Erstattung ist nach Ablauf einer Wartezeit von 3 Monaten möglich.
Erbringt die gesetzliche Krankenversicherung eine Vorleistung, werden die Restkosten bis 150 EUR erstattet.
Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Heilpraktikerversicherung Continentale) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |