Forum Heilpraktikerversicherung Continentale

justine gawron

E-Mail

17.10.2011, 09:14


erstattungsfähige Leistungen (Heilpraktikerversicherung Continentale)

Guten Tag,

Welche Bedingungen sind an die Erstattung der Brille geknüpft?
Ist eine Sehstärkenänderung erforderlich?
Wann kann ich erstmalig eine Kostenerstattung für eine Brille in Anspruch nehmen?
Werden die Leistungen für die Brille auch ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet?

Vielen Dank
Justine G.

Kundenbetreuung(R)

17.10.2011, 09:19

@ justine gawron


erstattungsfähige Leistungen

» Guten Tag,
»
» Welche Bedingungen sind an die Erstattung der Brille geknüpft?
» Ist eine Sehstärkenänderung erforderlich?
» Wann kann ich erstmalig eine Kostenerstattung für eine Brille in Anspruch
» nehmen?
» Werden die Leistungen für die Brille auch ohne Vorleistung der gesetzlichen
» Krankenversicherung erstattet?
»
» Vielen Dank
» Justine G.

Hallo Justine G.,

Üblicherweise besteht kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung, in diesem Fall sind die Kosten für ärztlich verordnete Brillen (einschließlich Brillengläser) oder Kontaktlinsen zu 80 % des Rechnungsbetrages erstattungsfähig; maximal werden die Kosten bis zu 200 EUR je Kalenderjahr erstattet. Eine erstmalige Erstattung ist nach Ablauf einer Wartezeit von 3 Monaten möglich.

Erbringt die gesetzliche Krankenversicherung eine Vorleistung, werden die Restkosten bis 150 EUR erstattet.

Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Heilpraktikerversicherung Continentale)

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Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

    

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