Forum Heilpraktikerversicherung Continentale

Renate Ahrend

26.02.2009, 10:36


Beginn Versicherungsschutz (Heilpraktikerversicherung Continentale)

Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.

Was genau ist unter "Eintritt eines Versicherungsfalles" zu verstehen? Ein Schadensereignis oder eine Diagnose oder Ähnliches? Bedeutet dies, dass bei Spätfolgenn oder sekundären Folgen beispielsweise eines Unfalles oder einer chronischen Erkrankung, die vor Versicherungsbeginn diagnostiziert wurde, Leistungen in diesem Zusammenhang generell nicht übernommen werden?
Liebe Grüße

Kundenbetreuung(R)

26.02.2009, 13:30

@ Renate Ahrend


Beginn Versicherungsschutz

» Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes
» eingetreten sind, wird nicht geleistet.
»
» Was genau ist unter "Eintritt eines Versicherungsfalles" zu verstehen? Ein
» Schadensereignis oder eine Diagnose oder Ähnliches? Bedeutet dies, dass bei
» Spätfolgenn oder sekundären Folgen beispielsweise eines Unfalles oder einer
» chronischen Erkrankung, die vor Versicherungsbeginn diagnostiziert wurde,
» Leistungen in diesem Zusammenhang generell nicht übernommen werden?
» Liebe Grüße

Hallo Frau Ahrend,

Diese Einschränkung gilt nicht für alle Tarife und den von Ihnen zitierten Text finde ich im Bedingungswerk der Continentale in dieser Form nicht. Die Continentale führt eine ganz normale Gesundheitsprüfung durch:

Vorerkrankungen (z.B. chronische Erkrankungen) sind im Versicherungsantrag anzugeben, soweit danach gefragt wird. Meist betrifft dies einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise die letzten 5 Jahre. Gab es Erkrankungen, die vor diesen 5 Jahren stattfanden und ausgeheilt schienen, wären neu auftretende Spätfolgen mitversichert.

Ansonsten ist der "Versicherungsfall" für Krankenversicherungen rein rechtlich eindeutig geklärt, ich zitiere die Allgemeinen Versicherungsbedingungen:

"Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht. Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, so entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall."

Zu beachten ist, dass der Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer Wartezeit beginnt. Die allgemeine Wartezeit beträgt in diesem Tarif 3 Monate.


Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Heilpraktikerversicherung Continentale)

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Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

    

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