Forum Pflegetagegeldversicherung Universa

Ehm

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21.01.2010, 15:36
 
Wartezeit (Pflegetagegeldversicherung Universa)

In Ihrer Textbeschreibung steht:

" Wartezeiten gibt es keine" - in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)
für die Pflegeversicherung (Universa) steht auf S. 93 unter § 3 Wartezeit (2) Die Wartezeit beträgt drei Jahre. Sie entfällt bei Unfällen.

Was stimmt denn nun? Ich nehme an, im Zweifelsfall gelten die AVB!

Kundenbetreuung(R)

21.01.2010, 15:46

@ Ehm

Wartezeit

» In Ihrer Textbeschreibung steht:
»
» " Wartezeiten gibt es keine" - in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
» (AVB)
» für die Pflegeversicherung (Universa) steht auf S. 93 unter § 3 Wartezeit
» (2) Die Wartezeit beträgt drei Jahre. Sie entfällt bei Unfällen.
»
» Was stimmt denn nun? Ich nehme an, im Zweifelsfall gelten die AVB!

Hallo,

Die Tarifbedingungen sind teilweise schwierig zu lesen, gerne stehen wir hier zur Seite. Die von ihnen zitierten Allgemeinen Bedingungen für die Pflegeversicherung gelten nämlich nicht für den von ihnen gewünschten Tarif.

Auf Seite 103 - 105 finden sie die Tarifbedingungen für die Tarife PT-Premium und PT-Komfort. In der Überschrift steht, dass diese Tarifbedingungen nur in Verbindung mit den Musterbedingungen und den "Tarifbedingungen für die Pflegeergänzungsversicherung (TB/EPV)" gelten.

Die Bedingungen für die Pflegeergänzungsversicherung sind also die für diesen Tarif geltenden AVB. Diese sind ab Seite 98 zu finden. Blättern sie innerhalb dieser Bedingungen zum §3 (Seite 99, linke Seite), finden Sie auch den Hinweis darauf, dass abweichend zu den Musterbedingungen für die Tarife der Universa die Wartezeiten entfallen.

Ich hoffe, wir konnten etwas Licht ins Dunkel bringen.

Freundliche Grüße
Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Pflegetagegeld Universa)

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Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

    

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