» Wann erhalten ich Leistungen?
Sie erhalten das vereinbarte Tagegeld, wenn Ihnen die versicherte Pflegestufe anerkannt wurde. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund Sie pflegebedürftig sind, sei es nun durch einen Unfall, eine Krankheit oder einfach altersbedingt.
Dabei orientiert sich die Definition der Pflegebedürftigkeit an den gesetzlichen Vorgaben:
"Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, vorraussichtlich für mindestens sechs Monate, <...> der Pflege bedürfen."
Festgestellt wird die Pflegebedürftigkeit vom medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder vom Hausarzt. Der Versicherer richtet sich in der Regel nach einem vorhandenen Gutachten, behält sich aber das Recht vor, die Pflegebedürftigkeit zu überprüfen.
(Tarif: Pflegetagegeld SDK PE) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |