» danke für die Info, da ich weiß das das immer ein heikles Thema ist, würde
» ich gerne wissen ob man diesen Bereich nicht einfach ausschliessen kann,
» wenn man eine Zusatzverischerung abschließen will?
» Meiner Ansicht nach, ist es doch klar zu unterscheiden ob man stationär
» phsychologisch behandelt wird, oder wegen einem Beinbruch ins Krankenhaus
» muss.
» Falls man diesen Bereich nicht ausschließen kann, wie wieviel Jahre sollten
» vergehen bis man einen Antrag stellen sollte?
» Nochmal danke für Ihre Hilfe!
Hallo Besucher,
Wenn seit 2 Jahren keine Behandlungen mehr waren und ein positiver Abschlussbericht vorliegt, könnten wir für sie eine Voranfrage stellen, um die genauen Annahmebedingungen der Versicherer für ihren spezifischen Fall herauszufinden. Hierbei wird dann zwischen einer harmlosen psychologischen Behandlung (Beratung wegen Trennung vom Lebenspartner) und einer schwerwiegenden Behandlung (Burnout, Depressionen) unterschieden.
Generell kann man sagen, dass bei vielen Versicherern nach 5 Jahren ununterbrochener Behandlungsfreiheit ein Vertragsabschluss ohne Einschränkungen zustande kommen kann.
Natürlich kann man zwischen einer stationären psychologischen Behandlung und einem Beinbruch unterscheiden. Allerdings gibt es natürlich Grenzfälle, bei denen die Psychologie als Ursache für eine andere Erkrankung herangezogen werden kann (Herzprobleme, Diabetes, Unfälle aufgrund von Stress oder Unachtsamkeit). In diesem Fällen könnte der Versicherer die Leistung verweigern, was oftmals zu Streitigkeiten führt. Deshalb tendieren Versicherer eher zu Ablehnungen.
Freundliche Grüße
Ihre Kundenbetreuung --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |