» Hallo,
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» meine Frage ist ob es eine Versicherung gibt wo man nicht 3 Monate warten
» muss?
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» Ich muss in 1 Monat ins Krankenhaus zur LWS Versteifung und suche eine
» Versicherung die mir ein 1 Bettzimmer zahlt.
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» So benötige ich eine Krankenhausversicherung sofort.
Hallo Daniel,
Für solche Forderungen ist das Prinzip einer Versicherung generell nicht geeignet und ein Versicherungsschutz - für den Fall dass bereits eine konkrete Behandlung ansteht - darf von keinem Versicherer angeboten werden.
Der Hintergrund ist, dass innerhalb eines Versicherungstarifes die Versicherten sich untereinander finanziell unterstützen. Alle Versicherten zahlen Beiträge, damit einige wenige Mitglieder Leistungen beziehen können. Dieses Prinzip nennt man "Ausgleich im Kollektiv". Der Versicherer hat die Aufgabe, diesen Ausgleich im Kollektiv zu moderieren und einen möglichst guten Ausgleich zu erreichen.
Der Versicherungsfall (in diesem Fall also der Krankenhausaufenthalt) darf bei Vertragsabschluss weder eingetreten sein, noch konkret bevorstehen. Anderenfalls würde jeder erst dann eine Versicherung abschließen, wenn er sie konkret benötigt. Nach Abschluss der Behandlung könnte er dann die Versicherung wieder kündigen. Das Resultat wäre, dass das Kollektiv nur noch aus Leistungsbeziehern bestehen würde und niemand mehr Beiträge zahlen würde.
Dies muss ein Versicherer verhindern. Das Mittel hierfür sind Gesundheitsfragen, die im Antrag gestellt werden. Hier überprüft der Versicherer, ob ein Neukunde für das Kollektiv tragbar ist. Muss der Versicherer davon ausgehen, dass ein Neukunde sich negativ auf das Kollektiv auswirkt (er also aller Vorraussicht nach wahrscheinlich deutlich mehr Leistungen bezieht als er einzahlen kann), darf er ihn nicht ins Kollektiv aufnehmen.
Eine Versicherung sollte man deshalb möglichst frühzeitig abschließen, wenn noch keine Behandlung absehbar ist.
Ihre Kundenbetreuung --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |