» Hallo,
» ist bei der CSS Krankenhauszusatzversicherung auch freie Krankenhauswahl
» mit eingeschlossen?
» Danke!
Hallo Herr Balitzki,
Gemäß Par. 4 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt eine freie Krankenhauswahl:
Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung hat die versicherte Person freie Wahl unter den öffentlichen und privaten Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen.
Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Krankenhauszusatzversicherung CSS clinic) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |