» In der Rubrik "Was ist versichert" schreiben Sie bzgl der Erstattung von
» kieferorthopädischen Leistungen bei Kindern, dass die Kosten übernommen
» werden "sofern eine medizinische Notwendikeit besteht und die gesetzliche
» Krankenkasse keine Leistung erbringt".
» Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Leistungen ab KIG 3
» (kieferorthopädische Indikationsgruppe). Ab welchem KIG beginnt der
» Leistungseintritt bei der Zusatzversicherung?
Sehr geehrter Herr Lanzerath,
Es gibt in diesem Tarif grundsätzich keine Beschränkung auf Indikationsgruppen: Erstattet wird, was medizinisch notwendig ist.
Zur Vorgehensweise:
Die medizinische Notwendigkeit wird von ihrem Kieferorthopäden festgestellt und in einem sogenannten "Heil- und Kostenplan" bescheinigt. Diesen Plan reicht man bei seiner Krankenkasse ein. Sollte eine hohe Kieferfehlstellung (KIG3 oder höher) festgestellt werden, übernimmt die Krankenkasse die Kosten, ansonsten erhalten Sie eine schriftliche Ablehnung. Mit dieser Ablehnung und dem Heil- und Kostenplan können Sie dann anschließend eine Leistung aus ihrer privaten Kieferorthopädieversicherung beantragen.
Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Kieferorthopädieversicherung ARAG Z100) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |