Hallo Lisa,
vielen Dank für die ausführliche Fragestellung, gerne beantworten wir diese Fragen für Sie.
» Für mich soll die Versicherung eine Investition in die Zukunft sein, wo ich
» dann nicht auf Kassenleistungen zurück greifen muss. Ich wünsche mir für
» die Zukunft, wenn ich dann Füllungen brauche Inlays oder eben alles was
» nicht sichtbar ist.
Hierbei sind wir gerne behilflich.
» 1. Folgendes Problem hab ich: Ich habe sehr viele Füllungen und die meisten
» davon sind auch schon mindestens 10 Jahre oder älter. Mein Zahnarzt meinte
» beim letzten Besuch das einige schon ziemlich abgenutzt sind und man dies
» im Auge halten müsse, er hat nicht konkret gesagt das die getauscht werden
» müssen, hat aber auch Röntgenbilder gemacht. -> Zählt das schon unter die
» Absicht einer Zahnbehandlung im Vertrag und könnte man mich deswegen
» kündigen?
Nein, so wie Sie das schildern, zählt das nicht als geplante Behandlung.
» 2. Mir fehlen Aufgrund von einen zu kleinen Kiefer und daraus
» resultierender Kieferorthopädie 4 Backenzähne. Werde die fehlenden bei
» einer Krone oder ähnliches mitgezählt oder nimmt man nun die Backenzähne
» die nun an der Position stehen als Zahn Zahl an.
Einige Versicherer wollen die Anzahl der fehlenden Zähne wissen, in diesem Fall wären auch die fehlenden sogenannten "endständigen" Backenzähne (7er) anzugeben. Da diese Zähne allerdings wohl niemals durch Zahnersatz ersetzt werden sollen, wäre hier ein Tarif ratsam, bei dem für die fehlenden Zähne kein Beitragszuschlag verlangt wird, sondern schlichtweg keine Leistungen für diese fehlenden Zähne übernommen werden. Für die ARAG gilt hierbei grundsätzlich ein Zuschlag von 10% pro fehlendem Zahn - wie man dies aber umgehen kann, lesen Sie hier.
» 3. Zahlt die Versicherung immer Keramik Kronen und Inlay?
Inlays in jeglicher Form sind in den meisten Tarifen mitversichert.
»
» 4. Ich merke schon seit Jahren das sich meine Zähne wieder etwas verschoben
» haben trotz Zahnspange (keine feste) als Teenager. Im Moment denke ich zwar
» nicht daran irgendwas am Stand meiner Zähne ändern zu lassen, hab aber
» denoch das Gefühl das es sich mit den Jahren weiter verändert. Sollte ich
» mich in 5 Jahren vielleicht doch nochmal für eine Zahnspange entscheiden
» wollen, wäre es natürlich gut wenn ich die Kosten nicht alleine tragen
» muss. Wie sieht es da aus?
Solange es sich hierbei nicht um minimale kosmetische Veränderungen handelt, sondern um behandlungswürdige Fehlstellungen, wird auch für Erwachsene eine kieferorthopädische Behandlung übernommen.
» 5. PZR
» Bislang hab ich noch nie eine PZR machen lassen aus Geldmangel. Möchte dies
» aber schon seit Jahren. Würde die Versicherung das 2mal im Jahr zahlen oder
» ggf mehr? Was für Vorraussetzungen muss ich dafür erfüllen?
Hierfür gibt es keine Voraussetzungen, einfach die Rechnung einreichen und die Kosten werden gutgeschrieben.
» 6. Beitrag mit Altersrückstellung
» Ich kann mir darunter was vorstellen aber genau weiß ich nciht was es
» bedeutet. Gibt ja aktuell auch ander Versicherungen mit günstigeren
» Beiträgen.
» Können Sie mir das erlautern?
Tarife mit Altersrückstellungen sind etwas teurer, aber langfristig beitragsstabil, während Tarife ohne Altersrückstellungen günstiger beginnen, aber in regelmäßigen Abständen eine geplante Beitragserhöhung vornehmen.
Ein persönlicher Tipp: Die Zahnzusatzversicherung der Universa könnte für Sie interessant sein, denn hier werden bei Antragsstellung keine Gesundheitsfragen gestellt. Die fehlenden Zähne sind deshalb immer von der Leistung ausgeschlossen, führen aber sonst zu keinen weiteren Problemen, ebenso die älteren Füllungen. Der Tarif ist ohne Altersrückstellungen kalkuliert (deshalb zu Beginn deutlich günstiger als die ARAG), würde allerdings keine kieferorthopädischen Behandlungen für Erwachsene übernehmen.
Wir hoffen, wir konnten fürs erste helfen!
Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Zahnzusatzversicherung ARAG) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |