Hallo Frau Ruhland,
Sie schildern einen komplexen Fall, den ich gerne mit Ihnen erläutern würde.
» ich habe am 12.10.09 einen Antrag für meinen Sohn bei ARAG beantragt
» (Tarif Z100). Mein Sohn hat einen Kreuzbiss, welcher sich im Lauf der Zeit
» aber bereits selbst gebessert hat. Unser Zahnarzt meinte, ich könnte mal
» sicherheitshalber zum Kieferorthopäden gehen. Eine Klammer würd nicht in
» Frage kommen, da die Zähne noch nicht vollständig da sind und auch erst
» wenige fehlen. Mit gutem Gewissen habe ich dann auch angekreuzt, dass keine
» Maßnahmen wegen Zahn-und Kieferregulierung beabsichtigt sind.
Grundsätzlich lautet die Frage auf dem Antrag, ob "Zahn- oder Kieferregulierungen notwendig, angeraten oder beabsichtigt" sind, außerdem gilt die Regelung, dass "auch für unwesentlich gehaltene Erkrankungen und Beschwerden anzugeben sind".
Fakt ist: Ihr Sohn hat einen Kreuzbiss, auch wenn er sich gebessert hat. Fakt ist auch, dass ihr Zahnarzt einen Besuch beim Kieferorthopäden angeraten hat.
Nun kann man drüber streiten, wie die Zustandsverbesserung und die Aussagen des Zahnarztes zu deuten sind. Im Zweifelsfall sollte man bei deutlich gestellten Fragen lieber bei der Antragsstellung ausführliche Angaben machen.
» Nun hatte ich
» am 29.10.09 einen Termin beim Kieferorthopäden. Dieser meinte, es sei
» besser den Kreuzbiss mit einer Spange zu regulieren, da auch noch bei einem
» Eckzahn wenig Platz zum wachsen wäre. Dies würde von der Krankenkasse
» bezahlt und würde von der Krankenkasse bezahlt. Die Behandlung dauert ca. 1
» Jahr. Danach müsste das Problem beseitigt sein.
Also zeigt sich, dass die Zweifel des Zahnarztes berechtigt waren. Behandlungen die von der Krankenkasse gezahlt werden sind mindestens mittelschwere, erkennbare Fehlstellungen (kieferorthopädische Indikationsgruppe 3-5).
» Am gleichen Tag wurde ich von ARAG angerufen, hatte im Antrag meinen Beruf
» nicht angegeben. Ich teilte der Dame dann auch gleich den neusten Stand
» mit. Daraufhin teilte sie mir mit, daß dann natürlich die
» Kieferorthopädievers. ausgeschlossen werden muß. Da war ich echt sauer,
» wäre ich nicht ehrlich gewesen, es hätte keiner gemerkt.
Richtig, das hätte wahrscheinlich im Moment niemand gemerkt - allerdings wäre es vielleicht im Falle einer Inanspruchname der Versicherung in einigen Jahre erst aufgefallen und dann wären die Konsequenzen schlimmer gewesen.
» Außerdem sagte der
» Kieferorthopäde auch ausdrücklich, dass nicht davon ausgegangen werden
» kann, dass mein Sohn später nochmals eine Spange benötigt. Hab mir dann den
» Antrag rausgesucht, dort steht, dass wenn eine Regulierung angeraten oder
» beabsichtigt ist, müsste ein aktueller zahnärztlicher Befundbericht -
» Art.-Nr. A 804 - abgegeben werden, gehe davon aus, dass dadurch entschieden
» wird, ob der Ausschluß erfolgt oder nicht.
Genau. Aufgrund der Schilderung des Arztes wird dann entschieden, zu welchen Bedingungen der Antrag angenommen werden kann, oder ob er abgelehnt werden muss.
» Darauf hat sie mich aber nicht aufmerksam gemacht.
Erfahrungsgemäß wird bei laufenden Behandlungen immer mindestens ein Leistungsausschluss für die aktuell laufende Behandlung gemacht. Je nach Befundbericht des Arztes wären dann weitere folgende Behandlungen mitversichert.
» FRAGE: Habe ich eine Chance, dass dem Antrag stattgegeben wird????
Das kommt wohl größtenteils auf die Schilderung des Kieferorthopäden an. Es würde in ihrem Fall vielleicht Sinn machen, die laufende Behandlung abzuwarten und erst nach Abschluss der Korrekturen den Vertrag abzuschließen. Oder sie reichen den Bericht des Arztes jetzt nach und warten ab, wie der Versicherer reagiert - denn eine Stellungnahme müsste der Versicherer dann in jedem Fall schreiben.
PS: Hier finden Sie den angesprochenen Zahnärztlichen Befundbericht A804. --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |