» Meine Frage ist: ich brauche dringend eine Zahnärztliche Behandlung sowie
» eine brücke da mir ein Schneidezahn sowie ein Eckzahn fehlen( man konnte
» sie nicht mehr retten leider), nun wollte ich wissen ob man die wartezeit
» umgehen kann wenn es durch die Arbeit dringend gemacht werden muss (ich
» habe öfters mit Fremden Menschen zutun)
»
» lg
Hallo Jens,
Erstmal vorweg: Es ist nicht der Sinn einer Versicherung, sie erst dann abzuschließen, wenn sie dringend benötigt wird.
Zuerst muss gesagt werden, dass bei Vertragsabschluss nach dem Zustand der Zähne gefragt wird. Hierbei sind fehlende Zähne und akut notwendige Behandlungen zu nennen. Der Versicherer hat dann die Wahl, ob er den Antrag annimmt, oder nicht.
Die Wartezeit von 8 Monaten kann nur in Ausnahmefällen erlassen werden und auch nur dann, wenn ein zahnärztliches Gutachten den einwandfreien Zustand der Zähne attestiert.
Kommen wir zu den postiven Dingen: Bei der ARAG sind fehlende Zähne nicht pauschal vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, sondern es wird ein Zuschlag von 10% pro fehlendem Zahn erhoben (Bis maximal 4 fehlende Zähne). Nach Ablauf der Wartezeit von 8 Monaten sind diese fehlenden Zähne dann mitversichert.
Freundliche Grüße
Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Zahnzusatzversicherung ARAG) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |